Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                GUTACHTEN zur TTG NR.101172 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55011126 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ M14-E 758
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 4
                Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 01 100 2301034

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                         M14-E
                Typ                            M14-E 758
                Radgröße                       7,5Jx18 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 M1            M14-E 758 M1 / ohne Ring             5/112/66,6        48,4       900      2160


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55012526, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101275 ,
                RADTYP M14-E 908) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.
§22 101172*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     101172
                Herstellerzeichen              rial Germany
                Radtyp und Ausführung          M14-E 758 (s.o.)
                Radgröße                       7,5Jx18 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5             Kugel D=28 mm         150               45

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 CLA-Klasse (Elektro)       135-200        215/45R18      A12 R02 T93                    A19 A57 A99
                 MMCLAE                     135-200        225/45R18      A12 R02                        Lim V18 Vn2
                 e1*2018/858*00500*..                                                                    VA1 S01



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101172 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55011126 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ M14-E 758
                Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 4

                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit
                den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55012526, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101275 , RADTYP M14-E 908) für
                die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
                funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
                Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§22 101172*00




                                        V       W         Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%     100% 100%
                230 km/h                94%     100% 100%
                240 km/h                91%     100% 100%
                250 km/h                -       95%       100%
                260 km/h                -       90%       100%
                270 km/h                -       85%       100%
                280 km/h                -       -         95%
                290 km/h                -       -         90%
                300 km/h                -       -         85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
                Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
                beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
                Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
                beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
                gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
                Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
                beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
                wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
                (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101172 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55011126 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ M14-E 758
                Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 4

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19        Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
                Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and
                Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
                Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
                zum Bremssattel zu achten.

                Lim       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 101172*00




                T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V18      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1     205/40R18      225/35R18
                Nr. 2     205/45R18      225/40R18
                Nr. 3     215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4     215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5     215/55R18      235/50R18
                Nr. 6     225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 7     225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 8     225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 9     235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 10    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55012526, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101275 , RADTYP
                M14-E 908) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101172 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55011126 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ M14-E 758
                Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 4


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2026 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
                der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
                Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
                StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
                Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
                angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 20. März 2026
§22 101172*00




                Blauth                                                                                    00465107.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen