GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55127708 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MILANO Typ MI 554 Radgröße 5,5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 MI 554 A2/Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 35 580 1960 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47467 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung MI 554 (s.o.) Radgröße 5,5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 6 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Honda Kia MG Rover Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55127708 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Applause 73-77 175/65R14 A12 A14 A21 A101,A1 73-77 185/60R14 S02 F281, 73-77 195/55R14 A01 K1a K42 e6*95/54*0046*.. 73-77 195/60R14 A01 G01 K1a K42 Daihatsu Grand Move 66,67 175/65R14 K42 A01 A12 A14 G3 66,67 185/60R14 K41 K42 K46 A21 S02 e6*95/54*0032*.. Honda Civic (VII) 66-81 185/70R14 A12 A14 A21 EP1, -2, -4 66-81 195/65R14 B03 Flh S02 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 185/70R14 A12 A14 A21 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 195/65R14 B03 Flh S02 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Jazz (I) 57,61 175/65R14 A11 A14 A21 B03 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 185/60R14 A30 S02 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 195/55R14 A01 A12 K1c K2b K42 K56 e6*2001/116*0101*.., 57,61 195/60R14 A01 A12 K1c K2b K42 K56 e6*2001/116*0102*.. 57,61 205/55R14 A01 A12 K1c K2b K42 K56 Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/65R14 R37 A12 A14 A21 FB 65-84,3 195/60R14 Flh Sth S02 e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 175/65R14 R09 A12 A14 A21 RF, F 55-107 175/70R14 R09 B03 Npf S02 H224, 55-107 185/60R14 R09 e11*93/81, 55-107 185/65R14 R09 2001/116*0016*.. 55-107 195/60R14 A01 K1a K2b K42 K56 Rover 4..,-45, MG ZS 55-100 175/65R14 R09 A12 A14 A21 RT, T 55-100 175/65R14 M+S R09 B03 S02 H093, 55-100 185/60R14 R09 e11*93/81*0014*.., 55-110 185/65R14 R09 e11*2001/116*0014*. 55-110 195/60R14 A01 K1a K2b K42 74-110 175/70R14 R09 Mitsubishi Carisma 66 175/65R14 A12 A14 A21 DAO 66 175/70R14 B02 B03 S02 e4*93/81*0005*.., 66 185/65R14 e4*98/14*0005*.. 66 195/60R14 Mitsubishi Colt/Lancer 55-66 185/55R14 R37 A12 A14 A21 CJO 55-76 175/65R14 R37 A58 B02 S02 e1*93/81*0031*.. 55-76 185/60R14 55-76 185/65R14 R09 Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 K6r A01 A12 A14 A00 52, 59 175/60R14 K6r A21 Flh KOV e1*2007/46*0951*.. 52, 59 185/55R14 K2b K6r S02 52, 59 185/60R14 K2b K6r 52, 59 195/55R14 K1a K1b K2b K6g K6r K8h Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55127708 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 6 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55127708 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 6 A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55127708 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 6 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55127708 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. Juli 2018 Blauth 00297924.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim