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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48030*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6 J x 15 H2


Typ:                         MI 605



Inhaber der ABE              UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller:              DE-67098 Bad Dürkheim




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                        Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 48030*02

Die Firmenbezeichnung hat sich von

Rial Leichtmetallfelgen GmbH

in

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

geändert.

Die ABE-Nr. 48030 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ MI 605, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55069811 (3. Ausfertigung) vom
02.07.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

12, 13                                               (1. Ausfertigung)
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11                       (2. Ausfertigung)
1                                                    (3. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 02.07.2013
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.07.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55069811 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
03.07.2013