GUTACHTEN zur ABE Nr. 48030 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069811 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MI 605
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
D-67136 Fußgönheim
QM-Nr.: 49 02 0030801
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MILANO
Typ MI 605
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A3 MI 605 A3/ohne Ring 4/108/63,4 45 600 1980
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48030
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung MI 605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Mazda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48030 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069811 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MI 605
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Cougar 96-125 205/60R15 A12 R09 A02 A04 A05
BCV 96-151 195/60R15 A11 M+S T86 T87 A08 A09 A14
e9*96/79*0027*.. A19 B03 S02
Ford Fiesta 44-99 185/55R15 R37 A02 A04 A05
JA8, JR8, JK8 44-99 195/50R15 A08 A09 A12
e9*2001/116*0069*..; 44-99 205/50R15 A14 A19 B02
e9*2007/46*0002*..; Flh V15 S02
DE*2007/46*0072*..;
e9*2007/46*0092*..;
e13*2007/46*1058*..
Ford Fiesta 43-74 185/55R15 R37 A02 A04 A05
JH1, JD3 43-74 195/45R15 R37 T78 A08 A09 A12
e1*98/14*0191*.., 43-74 195/50R15 A01 K2b A14 A19 Flh
e1*2001/116*0210*.. S02
Ford Fiesta ST 150 110 185/55R15 A33 R37 A02 A04 A05
JD3 110 195/50R15 A01 A12 K2b A08 A09 A14
e1*2001/116*0210*.. 110 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b A19 Flh S02
Ford Focus 55-85 185/55R15 R37 T81 T82 T85 A02 A04 A05
D . W, D . X 55-85 195/50R15 R37 T82 T83 T86 A08 A09 A12
e13*97/27*, 98/14*, 55-85 195/55R15 A14 A19 B02
0037-40, 56-58*.. 55-85 205/50R15 B03 Car Flh
55-96 185/55R15 M+S T81 T82 T85 Sth V15 S02
55-96 195/50R15 M+S T82 T83 T86
55-96 195/55R15 M+S
55-96 195/60R15 R09
55-96 195/60R15 A01 G03
55-96 205/55R15
Ford Fusion 50-74 185/60R15 R09 A02 A04 A05
JU2 50-74 195/55R15 R37 A08 A09 A12
e1*98/14*0194*.. 50-74 195/60R15 A14 A19 S02
50-74 205/55R15 A01 K1a K2b
Ford Mondeo 66-125 195/60R15 A11 R09 A02 A04 A05
BAP, BAW 66-125 205/55R15 A12 Z15 A08 A09 A14
e1*95/54*0046*.., 66-96 195/55R15 A11 T85 Z14 A19 B02 B03
e1*98/14*0124*.. 66-96 195/55R15 A11 M+S R09 T85 S02
66-96 205/50R15 A12 R37 T85
Ford Mondeo 66-125 195/60R15 A11 R09 A02 A04 A05
BFP, BFW 66-125 205/55R15 A12 Z15 A08 A09 A14
e1*95/54*0045*.., 66-96 195/55R15 A11 T85 Z14 A19 B02 B03
e1*98/14*0125*.. 66-96 195/55R15 A11 M+S R09 T85 S02
66-96 205/50R15 A12 R37 T85
Ford Mondeo 65-100 195/55R15 A11 T85 T89 Z14 A02 A04 A05
BNP, BNW 65-100 195/55R15 A11 M+S R09 T85 T89 A08 A09 A12
G387, 65-100 205/50R15 A12 R37 T85 T86 A14 A19 B02
e1*95/54*0047*.., 65-125 195/60R15 A11 R09 T86 T87 T88 B03 S02
e1*98/14*0126*.. 65-125 205/55R15 A12 T87 T88 Z15
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48030 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069811 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MI 605
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo 65-100 195/55R15 T85 Z14 A02 A04 A05
GBP 65-100 195/55R15 M+S R09 T85 A08 A09 A12
G274 65-100 205/50R15 R37 T85 A14 A19 B02
65-125 195/60R15 R09 B03 S02
65-125 205/55R15 Z15
Mazda 2 50-74 185/55R15 R37 A02 A04 A05
DY 50-74 195/45R15 R37 A08 A09 A12
e1*2001/116*0212*.. 50-74 195/50R15 A14 A19 Flh
S02
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48030 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069811 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MI 605
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48030 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069811 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MI 605
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48030 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069811 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MI 605
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. April 2012
Blauth 00179205.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim