Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47503*02 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 15 H2 Typ: MI 655 Inhaber der ABE Rial Leichtmetallfelgen GmbH und Hersteller: DE-67136 Fußgönheim Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47503*02 Die ABE-Nr. 47503 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ MI 655, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55135008 (3. Ausfertigung) vom 16.09.2011 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 2, 9, 11, 14, 16 (2. Ausfertigung) 1, 3, 6, 7, 8, 10, 15, 18 und 19 (3. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.09.2011 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 18.10.2011 Im Auftrag (Stefan Zimmermann) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55135008 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 20.09.2011