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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MILANO
Typ                            MI 655
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
P2             MI 655 P2/ohne Ring                 4/108/65,1         25       610     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47503
Herstellerzeichen              rial Germany
Radtyp und Ausführung          MI 655 P2
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25             Kegel 60°      90                28
S02    Schraube M12x1,25             Kegel 60°      100               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55135008 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                          Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (III)   55,66,80       195/65R15       A33 R37 T91 122               A02 A04 A05
7*****, B9               55,66,80       195/70R15       A33 R37 T92 120               A08 A09 A14
e2*2001/116*0366*..,     55,66,80       195/70R15C      A33 R35 R37 121               A19 S02
N129                     55,66,80       205/65R15       A33 121
Citroen C2               50-80          185/55R15                                     A02 A04 A05
J*...*                                                                                A08 A09 A12
e2*2001/116*                                                                          A14 A19 B03
0284-0286,                                                                            C25 S01
0316,0339,0344*..
Citroen C3               49-80          185/60R15                                     A02 A04 A05
F*...*                   49-80          195/50R15       A01 B25 K25 K90               A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*       49-80          195/55R15       A01 B25 K25 K46 K90           A14 A19 C35
0257-0259,0261,                                                                       S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel       50,54,80       185/65R15                                     A02 A04 A05
H*****                                                                                A08 A09 A12
e2*2001/116*0266*..                                                                   A14 A19 B03
                                                                                      Cbo S01
Citroen C4               65-103         195/65R15       A13 M+S                       A02 A04 A05
L*****                   65-80          195/65R15       A13                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0302*..      65-80          205/60R15       A33                           A19 B03 B83
                         65-80          215/60R15       A01 A12 K2b K42               Cpe Lim RDK
                                                                                      S01
Citroen C4 Picasso       80,92          205/65R15       A33                           A02 A04 A05
U*****                   80,92          215/60R15       A30                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0345*..      80,92          225/60R15       A12 121                       A19 B03
                                                                                      RDK S01
Citroen C5               66-103         195/65R15       R37                           A02 A04 A05
D*...*                   66-103         205/60R15       R37                           A08 A09 A12
e2*98/14*                66-103         205/65R15       R09                           A14 A19 B03
0215 bis 0221,           66-103         215/60R15       A01 B25 K45                   Car Lim RDK
0249*..                                                                               S01
Peug. 307 Break/SW       50-103         195/65R15       A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                   50-80          195/65R15       A13                           A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*       50-80          205/60R15       A12                           A19 B83 Car
0235,0242-245,0251,                                                                   S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 1007             50-80          185/55R15       R37                           A02 A04 A05
K*****                   50-80          185/60R15                                     A08 A09 A12
e2*2001/116*0300*..                                                                   A14 A19 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206           40-80        185/55R15        A01 Flh K1a R37 Z14           A02 A04 A05
2*...*                40-80        195/50R15        A01 Flh K1c K56 Z14           A08 A09 A12
e2*93/81,98/14,       40-80        195/55R15        A01 Flh G09 K1c K56           A14 A19 B03
2001/116*             55-100       185/55R15        Cbo Flh P26 R37 Z15           S01
0085,0168- 0174,      55-100       195/50R15        A01 Cbo Flh K1a K56 P26 Z15
0212,0237-239,0250,   55-100       195/55R15        A01 Cbo Flh K1a K56 P26 X22
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 RC        130          195/55R15        K1a K1b                       A01 A02 A04
2*RFK*                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*..                                                               A12 A14 A19
                                                                                  B03 Flh S01
Peugeot 206 SW        44-80        185/55R15        K1b R37                       A01 A02 A04
2*...*                44-80        195/50R15        K1c R37                       A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*    44-80        195/55R15        G09 K1c                       A12 A14 A19
0174,0212,0237-239,   55-100       195/55R15        K1c X22                       Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207, 207SW    50-110       185/65R15        A39 M+S                       A02 A04 A05
W*****                50-110       195/60R15        A12 M+S                       A08 A09 A14
e2*2001/116*0340*..   50-88        185/65R15        A39                           A19 B03 B83
                      50-88        195/60R15        A12                           Car Flh S01
Peugeot 307           50-103       195/65R15        A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                50-80        195/65R15        A13                           A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*    50-80        205/60R15        A12                           A19 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-103       195/65R15        A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                                                                            A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*                                                                A19 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                               S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308           66-103       195/65R15        A13                           A02 A04 A05
4*****                66-103       205/60R15        A13                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..   66-103       215/60R15        A12                           A19 B03 B83
                                                                                  Flh S01
Peugeot 308 SW        66-103       195/65R15        A13                           A02 A04 A05
4*****                66-103       205/60R15        A13                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..   66-103       215/60R15        A12                           A19 B03 B83
                                                                                  Car S01
Peugeot 405           47-116       195/50R15        R37 T82 T83                   A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E      47-116       195/55R15                                      A08 A09 A12
E666, /1,/2,                                                                      A14 A19 Car
E815, /1,/2                                                                       Lim S01




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                         Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot Partner (III)   55,66,80       195/65R15        A33 R37 T91 122                    A02 A04 A05
7*****, B9              55,66,80       195/70R15        A33 R37 T92 120                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0365*..,    55,66,80       195/70R15C       A33 R35 R37 121                    A19 S02
N128                    55,66,80       205/65R15        A33 121

Auflagen und Hinweise

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 5 von 8

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V
(80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55135008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, bei der Tüv Pfalz
Verkehrswesen GmbH, am 17.11.2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 16.1.2009 in
Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 16.Januar 2009




Schmidt                                                                     00130949.DOC




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