GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MILANO Typ MI 655 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 MI 655 A2/Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 38 610 1960 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47503 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung MI 655 (s.o.) Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Honda Kia MG Rover Mini/BMW Mitsubishi Proton Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Applause 73-77 185/55R15 A01 A12 A14 A101,A1 73-77 195/50R15 A19 K1a K42 F281, S02 e6*95/54*0046*.. Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 A30 A14 A19 Flh EP1, -2, -4 66-81 205/55R15 A12 S02 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 A30 A14 A19 Flh EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/55R15 A12 S02 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic (VII) Coupé 88-92 195/60R15 A12 A14 A19 EM2 88-92 205/55R15 B03 Cpe S02 e6*98/14*0080*.. Honda Jazz 57,61 185/55R15 A01 K1a A12 A14 A19 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 K1c K2b K42 K56 V15 S02 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/50R15 A01 K1c K2b K42 K56 LK6 e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz 66, 73 175/65R15 K1c K2b R70 A01 A12 A14 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 K1c K2b K3b K5a K6a A19 S02 e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 K1c K2b K3b K5b K6b 0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 K1c K2b K3b K5b K6b 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz 66, 73 175/65R15 K1c K2b R70 A01 A12 A14 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 K1c K2b K3b K5a K6a A19 S02 e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 K1c K2b K3b K5b K6b 0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 K1c K2b K3b K5b K6b 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz 75 185/60R15 K1c A01 A12 A14 GK 75 195/55R15 K1c A19 Flh S02 e6*2007/46*0162*.. 75 195/60R15 K1c Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 R37 A12 A14 A19 FB 65-84,3 195/50R15 Flh Sth S02 e4*96/27*0024*.., 65-84,3 195/55R15 A01 K42 e4*98/14*0024*.. 65-84,3 215/45R15 A01 K42 R70 - Shuma I/II, Spectra Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 185/55R15 K42 K56 A01 A12 A14 RF, F 55-107 195/50R15 K1a K2b K42 K56 A19 B03 Npf H224, 55-107 205/50R15 K1a K2b K42 K56 S02 e11*93/81, 55-107 215/45R15 K1a K2b K42 K56 R70 2001/116*0016*.. Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 185/55R15 R37 T81 T82 A12 A14 A19 RT, T 55-110 195/50R15 A01 K1a K2b K42 B03 V15 S02 H093, 55-110 195/55R15 A01 K1a K2b K42 K45 e11*93/81*0014*.., 55-110 205/50R15 A01 K1a K2b K42 K45 e11*2001/116*0014*. 55-110 215/45R15 A01 K1a K2b K42 R70 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A30 R70 A14 A19 B03 Mini 65-85 185/60R15 A12 Cbo Flh V15 e1*2001/116* 65-85 185/65R15 A12 S04 0231*08-.. 65-85 195/55R15 A01 A12 K1a K1b - ab MJ 2007 65-85 195/60R15 A01 A12 K1a K1b 65-85 205/50R15 A01 A12 K1c K2a K2b 65-85 205/55R15 A01 A12 K1c K2a K2b K32 Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 R70 A12 A14 A19 Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B- 55-90 185/60R15 A01 K2b B03 Car Cbo L, -N1 55-90 185/65R15 A01 K2b Cpe Flh S05 e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b 0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/50R15 A01 K1a K1b K2b e1*2007/46*0371*00-09, 55-90 205/55R15 A01 K1a K1b K2b e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A30 R70 A14 A19 B03 R50, Mini 55-85 185/60R15 A12 Cbo Flh V15 e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 A12 S03 e1*2001/116* 55-85 195/55R15 A01 A12 K1a K1b 0231*00-07 55-85 195/60R15 A01 A12 K1a K1b - bis MJ 2006 55-85 205/50R15 A01 A12 K1c K2a K2b 55-85 205/55R15 A01 A12 K1c K2a K2b K32 Mitsubishi Carisma 66 185/55R15 A12 A14 A19 DAO 66 195/50R15 A01 K42 K56 B02 S02 e4*93/81*0005*.., 66 195/55R15 A01 K42 K56 e4*98/14*0005*.. 66 205/50R15 A01 K42 K44 K56 66 205/55R15 A01 K42 K44 K56 66 215/45R15 A01 K42 K56 R70 Mitsubishi Space Star 52, 59 195/45R15 K2b K6r A01 A12 A14 A00, Z30 A16 A19 A58 e1*2007/46*0951*..; Flh S02 e1*2001/116*0271*18-.. Proton 300/400 55-99 185/55R15 K1a K42 K56 R37 A01 A12 A14 C9.. 55-99 195/50R15 K1a K42 K56 A19 B02 S02 e11*92/53, 93/81, 98/14*0002-04*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 7 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 7 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 7 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 7 T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. September 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. September 2017 Blauth 00278675.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim