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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

                             Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
                             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0751211

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MILANO
                             Typ                             MI 707
                             Radgröße                        7Jx17H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             A2           MI 707 A2/Z05 Ø63,3-56,1            4/100/56,1         44       635     2020

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      47541
§ 22 47541, Erweiterung 09




                             Herstellerzeichen               rial Germany
                             Radtyp und Ausführung           MI 707 (s.o.)
                             Radgröße                        7Jx17H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel                   (Nm)                (mm)
                             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                 -               Multipack: 6
                             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                 30,5            Multipack: 113
                             S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                 35              Multipack: 113A
                             S05   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                 35              Multipack: 113A

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Honda
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

                             Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
                             Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                        Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                                                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Jazz (II)           66, 73        195/45R17   K1a                                     A01 A12 A14
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73        205/40R17   K1c K2b                                 A21 S02
                             e6*2007/46*               66, 73        205/45R17   K1c K2b
                             0010, 0011, 0013,         66, 73        215/40R17   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)           66, 73        195/45R17   K1a                                     A01 A12 A14
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73        205/40R17   K1c K2b                                 A21 S02
                             e6*2001/116*              66, 73        205/45R17   K1c K2b
                             0125, 0126, 0127,         66, 73        215/40R17   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)          75, 96        195/45R17                                           A12 A14 A21
                             GK                        75, 96        205/40R17   A01 K1c                                 Flh KOV S02
                             e6*2007/46*0162*..        75, 96        205/45R17   A01 K1c
                             - incl. Facelift 2018     75, 96        215/40R17   A01 K1c K3a K3c K5b
                             Honda Jazz Hybrid (II)    65            195/45R17   K1a                                     A01 A12 A14
                             GP1                                                                                         A21 S02
§ 22 47541, Erweiterung 09




                             e6*2007/46*0012*..
                             Mini One, Cooper, -S      65-160        205/45R17                                           A12 A14 A21
                             Mini                      65-160        215/40R17   A01 K2b                                 Cbo Flh S04
                             e1*2001/116*              65-160        215/45R17   A01 K2b
                             0231*08-..                65-85         205/40R17
                             - ab MJ 2007
                             Mini One, Cooper, -S      55-155        205/45R17   K2b                                     A01 A12 A14
                             Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-   55-155        215/40R17   K2b                                     A21 Car Cbo
                             L, -N1                    55-155        215/45R17   K2b                                     Cpe Flh S05
                             e1*2001/116*0343*..;      55-90         205/40R17   K2b T80 T81
                             e1*2007/46*
                             0369, 0370, 0593*..
                             e1*2007/46*0371*00-
                             09,
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S      55-160        205/45R17                                           A12 A14 A21
                             R50, Mini                 55-160        215/40R17   A01 K2b                                 Cbo Flh S03
                             e1*98/14*0168*..,         55-160        215/45R17   A01 K2b
                             e1*2001/116*              55-85         205/40R17
                             0231*00-07
                             - bis MJ 2006

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

                             Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
                             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
§ 22 47541, Erweiterung 09




                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
                             Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 6

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 47541, Erweiterung 09




                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                             befestigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
                             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
§ 22 47541, Erweiterung 09




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
                             Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 6


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2018 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§ 22 47541, Erweiterung 09




                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 6. Februar 2018




                             Blauth                                                               00287106.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim