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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-135008-A11-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Fertiger/Zulieferer               UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10-18
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MILANO
Typ                               MI 655
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B5           MI 665 B5/Z13 Ø70-60,1                5/108/60,1         45        690    2200

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MI 655 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55135008-A00-V03 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-135008-A11-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Fertiger/Zulieferer            UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citan                 55, 66        195/65R15   A31 T91 T95                       A02 A04 A05
X                     55, 66        205/60R15   A12 K4c T91 T95                   A06 A08 A09
e2*2007/46*0129*..;   55, 66        215/60R15   A12 K4c                           A14 A19 A58
e2*2007/46*0130*..                                                                Y14 S01
Renault Espace        110           195/65R15   T91 T95 138                       A02 A04 A05
J63                                                                               A06 A08 A09
F691                                                                              A14 A19 A30
                                                                                  B02 B03 S02
Renault Espace        72-103        195/65R15   R09 T91 T95                       A02 A04 A05
JE                    72-103        205/60R15   R09 T90 T91 T95                   A06 A08 A09
e2*93/81,98/14*       72-103        225/55R15   K56 T92 X07                       A14 A19 A30
0084*..               72-123        205/65R15   R09                               A60 B02 B03
                      72-140        215/65R15   R09                               V15 S02
Renault Kangoo II     50-80         195/65R15   A31                               A02 A04 A05
W                     50-80         205/60R15   A12 K78 T90 T91                   A06 A08 A09
e2*2001/116*0364*..   50-80         215/60R15   A12 K78                           A14 A19 A58
                                                                                  Y14 S01
Renault Kangoo II     50-80         195/65R15   A31 T91 T95                       A02 A04 A05
/Rapid                50-80         205/60R15   A12 K78 T91 T95                   A06 A08 A09
W, FW                 50-80         215/60R15   A12 K78                           A14 A19 A58
N196,                                                                             Y14 S01
e2*2007/46*0006*..
Renault Laguna        72-123        185/65R15   M+S R09                           A02 A04 A05
B56                   72-123        195/60R15   R09                               A06 A08 A09
G638,                 72-123        205/55R15   T87 T88                           A14 A19 A30
e2*93/81*0012*..,     72-123        215/50R15   K1a T88 X06                       B02 B03 Lim
e2*98/14*0012*..      72-140        195/65R15   R09                               V15 S02
                      72-140        205/60R15
                      72-140        215/55R15   K1a X07
                      72-140        225/50R15   K1c K41
                      72-140        225/55R15   K1c K41 X07
Renault Laguna        66-89         195/65R15   R09                               A02 A04 A05
G                                                                                 A06 A08 A09
e2*98/14*0206*..                                                                  A11 A14 A19
                                                                                  B03 Car Lim
                                                                                  RDK Re1 S01
Renault Laguna        72-123        195/60R15   R09 T88                           A02 A04 A05
K56                   72-123        205/55R15   T87 T88                           A06 A08 A09
e2*93/81*0011*..,     72-123        215/50R15   K1a T88 X06                       A14 A19 A30
e2*98/14*0011*..      72-140        195/65R15   R09                               B02 B03 Car
                      72-140        205/60R15   R09 T90 T91                       V15 S02
                      72-140        215/55R15   K1a T89 X07
                      72-140        225/50R15   K1c K41 K42 T90 T91
                      72-140        225/55R15   K1c K41 K42 X07
Renault Safrane       82-140        195/65R15   A13                               A02 A04 A05
B54                   82-140        205/60R15   A12 T90 T91                       A06 A08 A09
G199,                                                                             A14 A19 B02
e2*93/81*0063*..,                                                                 B03 S02
e2*98/14*0063*..



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-135008-A11-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Fertiger/Zulieferer             UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-135008-A11-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Fertiger/Zulieferer            UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4c     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Kunststoffeinsätze
an den Radhausinnenwänden zu entfernen. Die Kunststoffeinsätze sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
zu befestigen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-135008-A11-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Fertiger/Zulieferer             UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

Re1   Das Sonderrad ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser bis max. 280
mm an Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-135008-A11-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Fertiger/Zulieferer            UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X07      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y14     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 17.11.2008 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 18. April 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. April 2013




Blauth                                                                00194030.DOC




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