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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55135008 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MILANO
Typ                               MI 655
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           MI 655 B8/Z13 Ø70-60,1                5/114,3/60,1       45       690     2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47503
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MI 655 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               30,5
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55135008 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A13                             A02 A04 A05
FY                     79-99,2        205/60R15   A39                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A39                             A19 A57 B03
                       79-99,2        215/60R15   A12                             Flh KMV S02
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0105*..    66-99,2        205/65R15   A39                             A19 A58 B03
- ohne Radhaus-        66-99,2        215/60R15   A12                             Flh KOV S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A13                             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        205/60R15   A39                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0105*..    66-99,2        205/65R15   A39                             A19 A57 B03
- mit Radhaus-         66-99,2        215/60R15   A12                             Flh KMV S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15                                   A02 A04 A05
GY                     79, 88         205/60R15                                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   A01 K1b                         A14 A19 A58
- Limousine                                                                       Lim S03
Suzuki Swift Sport    92              185/60R15   A33                             A02 A04 A05
MZ                    92              195/55R15   A12                             A08 A09 A14
e4*2001/116*0090*..   92              205/50R15   A12                             A19 A58 Flh
                      92              205/55R15   A01 A12 K42                     S02
Toyota Auris          66-97           195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15J, E15UT..         66-97           205/60R15   A91                             A08 A09 A14
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12                             A19 B03 Flh
e11*2001/116*0305*..; 66-97           225/55R15   A12                             V15 S01
e11*2007/46*0019*..;
e11*2007/46*0167*..
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris Hybrid   73              195/65R15   A33                             A02 A04 A05
HE15U(a)              73              205/60R15   A91                             A08 A09 A14
e11*2007/46*0018*..                                                               A19 B03 Flh
                                                                                  S01
Toyota Avensis Verso   85,110         205/65R15   A11                             A02 A04 A05
M2                     85,110         215/60R15   A12                             A08 A09 A14
e6*98/14*0083*..,                                                                 A19 B03 S01
e6*2001/116*0083*..
Toyota Corolla         66-97          195/65R15   A33                             A02 A04 A05
E15EJ, E15ES           66-97          205/60R15   A91                             A08 A09 A14
e11*2001/116*0304*,    66-97          215/60R15   A12                             A19 B03 Sth
e11*2001/116*0314*.    66-97          225/55R15   A12                             V15 S01
Toyota Previa          97             195/70R15   M+S R09 T97 138                 A02 A04 A05
CR                     97             215/65R15   A01 K41 K46 138                 A08 A09 A12
F510                                                                              A14 A19 A58
                                                                                  S01
Toyota Previa          85-115         205/65R15   138                             A02 A04 A05
R3                                                                                A08 A09 A11
e6*98/14*0069*..,                                                                 A14 A19 B03
e6*2001/116*0069*..                                                               S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55135008 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6


Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55135008 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55135008 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55135008 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ MI 655
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 16. September 2011




Blauth                                                              00170715.DOC




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