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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MILANO
Typ                            MI 656
Radgröße                       6,5Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B5             MI 656 B5/Z34 Ø70-63,3              5/108/63,4         45       705     2025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47437
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          MI 656 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       120               -
S03    Mutter M14x1,5               Kegel 60°       140               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55085008 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Jaguar
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX            66-107       205/55R16       A33                            A02 A04 A05
DM2                   66-107       215/50R16       A12                            A08 A09 A14
e13*2001/116*0109*.   66-107       225/50R16       A01 A12 K2b K42 K46 K56 R03    A19 B02 V16
                                                                                  S01
Ford Focus          166            205/55R16       A33 M+S                        A02 A04 A05
DA3, DB3            59-107         205/55R16       A33                            A08 A09 A14
e13*2001/116*       59-107         215/50R16       A12                            A19 B02 Car
0144,0157*..        59-107         215/55R16       A12                            Flh Sth V16
                    59-107         225/50R16       A12                            S01
                    59-92          195/55R16       A33 R37 T87
Ford Focus Cabrio   74-107         205/55R16       A33                            A02 A04 A05
DB3                 74-107         215/50R16       A12                            A08 A09 A14
e13*2001/116*0157*. 74-107         215/55R16       A12                            A19 B02 Cbo
                    74-107         225/50R16       A12                            V16 S01
Ford Galaxy         74-129         215/60R16       A33 T94 T95 141                A02 A04 A05
WA6                 74-129         225/55R16       A12 T94 T95 141                A08 A09 A14
e13*2001/116*0185*. 74-129         235/50R16       A12 141                        A19 A58 B02
                                                                                  S03
Ford Kuga             100          215/70R16                                      A02 A04 A05
DM2                   100          225/65R16                                      A08 A09 A13
e13*2001/116*         100          235/60R16                                      A14 A19 B02
0109*19-..                                                                        S02
Ford Mondeo           66-150       205/50R16       A13 R37 T87 T91                A02 A04 A05
B4Y, B5Y              66-150       205/55R16       A13 T91                        A08 A09 A14
e1*98/14*             66-166       205/55R16       A13 M+S                        A19 A58 B02
0154,0155*..                                                                      B03 Flh Sth
                                                                                  S01
Ford Mondeo         74-162         215/55R16       A33 R09                        A02 A04 A05
BA7                 74-162         215/55R16       A01 A33 G03                    A08 A09 A14
e13*2001/116*0249*. 74-92          205/55R16       A13                            A19 A58 B02
                                                                                  Flh Lim S02
Ford Mondeo Turnier 74-162         215/55R16       A33 R09 T91 T93                A02 A04 A05
BA7                 74-162         215/55R16       A01 A33 G03 T91 T93            A08 A09 A14
e13*2001/116*0249*. 74-92          205/55R16       A13 T91 T93                    A19 A58 B02
                                                                                  Car S02
Ford Mondeo Turnier 66-150         205/50R16       A13 R37 T87 T91                A02 A04 A05
BWY                 66-150         205/55R16       A13 T91                        A08 A09 A14
e1*98/14*0156*..    66-150         215/50R16       A01 A12 K1a T90                A19 A58 B02
                    66-150         215/55R16       A01 A12 K1a                    B03 Car V16
                    66-150         225/50R16       A01 A12 K2b K46                S01
                    66-166         205/55R16       A13 M+S T91
Ford S-Max          74-162         215/60R16       A33 T94 T95                    A02 A04 A05
WA6                 74-162         225/55R16       A12 T94 T95                    A08 A09 A14
e13*2001/116*0185*. 74-162         235/50R16       A12                            A19 A58 B02
                                                                                  S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tourneo Connect        55-85          205/55R16         K2b T91 T94                        A01 A02 A04
PH2, PJ2               55-85          225/50R16         B49 K2b K46 T92 T93                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A14 A19
0206*,0207* ..                                                                             B02 S02
Transit Connect        55-85          205/55R16         K2b T91 T93 T94                    A01 A02 A04
PT2, PU2               55-85          225/50R16         B49 K2b K46 T92 T93                A05 A08 A09
L071, L072                                                                                 A12 A14 A19
                                                                                           B02 S02
Jaguar S-Type          147,175        205/60R16                                            A02 A04 A05
CCX                                                                                        A08 A09 A12
e11*98/14*0115*..                                                                          A14 A19 B02
                                                                                           B03 S02
Jaguar X-Type          96-170         205/55R16         K41 K45 K46 K56                    A01 A02 A04
CF1                    96-170         215/50R16         K1a K2b K41 K45 K46 K56            A05 A08 A09
e11*98/14*0176*..      96-170         225/50R16         K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56        A12 A14 A19
                                                                                           B02 B03 L02
                                                                                           Lim V16 S01
Volvo C30              73-169         195/60R16         A33 R37                            A02 A04 A05
M, M-2D                73-169         205/55R16         A33                                A08 A09 A14
e4*2001/116*0076*..,   73-169         215/50R16         A12                                A19 A58 B02
e1*2001/116*0427*..    73-169         215/55R16         A12                                Com V16 S01
                       73-169         225/50R16         A01 A12 K25 R02
                       73-169         225/50R16         A12 R03
Volvo S40, V50         73-169         195/60R16         A11 R37                            A02 A04 A05
M                      73-169         205/55R16         A01 A33 K46                        A08 A09 A14
e4*2001/116*0076*..    73-169         215/50R16         A01 A12 K42 K46                    A19 B02 B03
                       73-169         215/55R16         A01 A12 K42 K46                    Car Lim V00
                       73-169         225/50R16         A01 A12 K1b K25 K2b K42 K46        V16 S01

Auflagen und Hinweise

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B49    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 30 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 6 von 7
Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55085008 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 185/50R16         205/45R16
Nr. 2 195/40R16         215/35R16
Nr. 3 195/45R16         215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16         205/45R16
Nr. 5 205/45R16         225/40R16
Nr. 6 205/50R16         225/45R16
Nr. 7 205/55R16         225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16         225/55R16
Nr. 9 215/40R16         225/40R16, 245/35R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 01.07.2008 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 26.11.2008 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 26.November 2008




Blauth                                                                  00129969.DOC




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