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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MILANO
Typ                               MI 656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           MI 656 B8/Z11 Ø70-66,1                5/114,3/66,1       45        705    2025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47437
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MI 656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  30,5
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  30
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63, 77, 79     215/65R16   A33                             A02 A04 A05
SD/SR                  63, 77, 79     225/60R16   A12                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..;   63, 77, 79     235/60R16   A12                             A19 A58 KOV
e2*2001/116*0323*..;                                                              S02
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD       77, 81         215/65R16   A31                             A02 A04 A05
SD/SR                  77, 81         225/60R16   A12                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..;   77, 81         235/60R16   A12                             A19 A56 KOV
e2*2001/116*0323*..;                                                              S02
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino     78             205/55R16   A01 G46                         A02 A04 A05
V10                    78             205/55R16   X11                             A08 A09 A12
e9*98/14*0035*..       78-100         205/50R16   R37                             A14 A19 S01
                       82-100         205/55R16
Nissan Maxima          103-142        205/55R16   T89                             A02 A04 A05
A32                    103-142        205/60R16                                   A08 A09 A12
e1*93/81*0011*..                                                                  A14 A19 S01
Nissan Primera         80-103         205/60R16   A11                             A02 A04 A05
P12                    80-103         215/55R16   A12                             A08 A09 A14
e11*98/14*0183*..      80-103         225/50R16   A12                             A19 B03 Car
                       80-103         225/55R16   A01 A12 K45                     Lim V16 S01
Nissan X-Trail         104-127        215/65R16   A13                             A02 A04 A05
T31                    104-127        225/60R16   A12                             A08 A09 A14
e1*2001/116*0432*..    104-127        235/60R16   A12                             A19 S04
Renault Laguna         81-110         195/60R16   A11 T89                         A02 A04 A05
T                      81-110         205/55R16   A11 T91                         A08 A09 A14
e2*2001/116*0363*..;   81-110         205/60R16   A11 T91 T92                     A19 B03 Car
e2*2007/46*0012*..     81-110         215/55R16   A11 T91 T93                     Flh L05 V16
                       81-110         225/50R16   A33 T92 T93                     S03
                       81-110         225/55R16   A30
Renault Megane         78-103         205/55R16   A11                             A02 A04 A05
Z                      78-103         215/50R16   A11                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;   78-103         215/55R16   A33                             A19 Cbo V16
- Cabriolet            78-103         225/50R16   A12                             S02
Renault Megane         63-103         205/55R16   A11                             A02 A04 A05
Z                      63-103         215/50R16   A11                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;   63-103         215/55R16   A33                             A19 Car V16
e2*2007/46*0010*..     63-103         225/50R16   A12                             S02
- Grandtour
Renault Megane         63-103         205/55R16   A11                             A02 A04 A05
Z                      63-103         215/50R16   A11                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;   63-103         215/55R16   A33                             A19 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*..     63-103         225/50R16   A12                             V16 S02
- Fließheck
- Coupé


1.Austauschblatt vom 29. Oktober 2010 zum Gutachten vom 24. August 2010.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Scénic III      63-103        205/55R16    A13 T91 T92 T94                         A02 A04 A05
JZ                      63-103        205/60R16    A13 T92 T96                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16    A13                                     A19 A58 A60
e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16    A33 T92 T93                             B03 V16 S02
- Scénic / Gr. Scénic   63-103        225/55R16    A33

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

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R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   185/50R16     205/45R16
Nr.   2   195/40R16     215/35R16
Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16     205/45R16, 215/45R16
Nr.   5   205/45R16     225/40R16
Nr.   6   205/50R16     225/45R16
Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16     225/55R16
Nr.   9   215/40R16     225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2010 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 24. August 2010




Blauth                                                                 00157477.DOC




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