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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47541*06



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 H2


Typ:                         MI 707



Inhaber der ABE              UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller:              DE-67098 Bad Dürkheim




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 47541*06

Die ABE-Nr. 47541 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ MI 707, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55008309 (7. Ausfertigung) vom
10.03.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

22                                    (1. Ausfertigung)
5, 13, 14                             (6. Ausfertigung)
3, 7, 8                               (7. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.03.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 31.03.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55008309 (7. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
12.03.2015