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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MILANO
Typ                            MI 707
Radgröße                       7Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B3             MI 707 B3/Z03 Ø63,3-57,1            5/100/57,1         40       610     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47541
Herstellerzeichen              rial Germany
Radtyp und Ausführung          MI 707 (s.o.)
Radgröße                       7Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120               30
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       120               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55008309 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Chrysler
                               Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                66-132       205/50R17                                     A02 A04 A05
8L                     66-132       215/40R17       T83                           A08 A09 A12
e1*95/54*0042*..,      66-132       215/45R17                                     A14 A21 V17
e1*98/14*0042*..       66-132       225/45R17       A01 K1c K2b                   S01
                       66-132       225/45R17       R09 R35
Chrysler Stratus       96-120       205/45R17       K45                           A01 A02 A04
JA (M.6.)              96-120       205/50R17       K1a K2c K42 K45 K56           A05 A08 A09
e11*93/81*0012*..      96-120       215/45R17       K1a K2c K42 K45 K56           A12 A14 A21
                       96-120       225/45R17       K1a K2c K42 K45 K56           B02 V17 S02
Chrysler Stratus       96-120       205/50R17                                     A02 A04 A05
JX                     96-120       215/45R17                                     A08 A09 A12
e11*93/81*0028*..      96-120       225/45R17       A01 K1a K42                   A14 A21 B02
                                                                                  B53 S02
Seat Ibiza             51-77        205/40R17       T80 T81 T84                   A02 A04 A05
6J                     51-77        215/35R17       T79 T83                       A08 A09 A12
e9*2001/116*0067*..    51-77        215/40R17                                     A14 A21 Flh
                                                                                  S01
Seat Ibiza / Cordoba   44-132       205/40R17       K1a K2b T80 T81 T84           A01 A02 A04
6L                     44-132       215/35R17       K1a K2b T79 T83               A05 A08 A09
e9*98/14*0041*..,                                                                 A12 A14 A21
e9*2001/116*0041*..                                                               B01 Flh Sth
                                                                                  S01
Seat Toledo / Leon     154          225/45R17       M+S                           A02 A04 A05
1M                     50-150       205/50R17       R37                           A08 A09 A12
e9*97/27*0026*..,      50-150       215/45R17       R37                           A14 A21 B03
e9*98/14*0026*..       50-150       225/45R17                                     Flh Lim Se4
                                                                                  V17 S01
Sko. Roomster Scout 59,63,77        205/40R17       T81 T84                       A02 A04 A05
5J                  59,63,77        215/35R17       T83                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0291*. 59,63,77        215/40R17       A01 G01 K44 K46               A14 A21 A58
                                                                                  KMV Re8 X13
                                                                                  S01
Skoda Fabia            44-77        205/40R17       T80 T81 T84                   A02 A04 A05
5J                     44-77        215/35R17       A01 K1a K1b K2b T79 T83       A08 A09 A12
e11*2001/116*          44-77        215/40R17       A01 G01 K1a K1b K2b           A14 A21 Car
0291*08-..                                                                        Flh Re8 X13
                                                                                  S01
Skoda Fabia            37-96        205/40R17       G71 K1a K2b T80 T81 T84       A01 A02 A04
6Y                                                                                A05 A08 A09
e11*98/14*0123*..                                                                 A12 A14 A21
                                                                                  Car Flh K46
                                                                                  K90 Sth S01
Skoda Octavia          44-110       215/40R17       R37 T83 T87                   A02 A04 A05
1U                     44-132       205/50R17                                     A08 A09 A12
e11*95/54*0066*..      44-132       215/45R17                                     A14 A21 Car
                       44-132       225/45R17       A01 K41 K45 K46 K56           Lim S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Praktik          51,59,63       205/40R17        T80 T81 T84                       A02 A04 A05
5J                     51,59,63       215/35R17        A01 K2b K44 T83                   A08 A09 A12
N083                   51,59,63       215/40R17        A01 G10 K2b K44 K46 T83 T87       A14 A21 A58
                                                                                         Re8 X13 S01
Skoda Roomster      47-77             205/40R17        T80 T81 T84                       A02 A04 A05
5J                  47-77             215/35R17        A01 K2b K44 T83                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0291*. 47-77             215/40R17        A01 G10 K2b K44 K46               A14 A21 A58
                                                                                         Npf Re8 X13
                                                                                         S01
VW Fox                 40,51,55       205/40R17        A01 K1a K2b                       A02 A04 A05
5Z                     40,51,55       215/35R17        A01 K1a K2b T79                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0301*..                                                                      A14 A21 Flh
                                                                                         Npf S01
VW Golf (III), Vento   66-140         205/40R17        T80 T81 T84                       A02 A04 A05
1H, 1HX -/O, /1, /OF   66-140         215/35R17        A01 K42 T79 T83                   A08 A09 A12
e1*96/79*0068*..,      66-140         215/40R17        A01 G01 K41 K42 K45 T83 T85       A14 A21 V17
F804, G156, F894                                                                         S01
VW Golf (IV), Bora     50-110         205/45R17                                          A02 A04 A05
1J                     50-110         215/45R17        A01 L02 T87                       A08 A09 A12
e1*96/79, 98/14,                                                                         A14 A21 Car
2001/116*0071*..                                                                         Flh Sth S01
VW Polo                40-110         205/40R17        T80 T81 T84                       A02 A04 A05
9N                     40-110         215/35R17        A01 K1a K2b T79 T83               A08 A09 A12
e1*98/14*0174*..,                                                                        A14 A21 Flh
e1*2001/116*0174*..                                                                      Npf Sth S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B53    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G71     Ist 16 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht
zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an Achse
1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X13    Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55008309 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 12.12.2008 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 06.3.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 6.März 2009




Blauth                                                               00133461.DOC




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