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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MILANO
Typ                               MI 707
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           MI 707 B8/Z13 Ø70-60,1                5/114,3/60,1       47       715     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47541
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MI 707 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               30,5
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79-99,2        205/50R17                                    A02 A04 A05
FY                    79-99,2        205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0106*..   79-99,2        215/50R17                                    A14 A21 A57
                      79-99,2        225/45R17                                    Flh KMV S02
                      79-99,2        225/50R17
Lexus IS200, IS300    114,157        215/45R17   Car Lim                          A02 A04 A05
XE1                   114,157        225/45R17   Car R03                          A08 A09 A12
e11*98/14*0110*..,                                                                A14 A21 V17
e11*2001/116*0110*.                                                               S01
Suzuki SX4            66-99,2        205/50R17                                    A02 A04 A05
EY                    66-99,2        205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        215/50R17                                    A14 A21 A58
- ohne Radhaus-       66-99,2        225/45R17                                    Flh KOV S02
  Verbreiterungen     66-99,2        225/50R17
Suzuki SX4            66-99,2        205/50R17                                    A02 A04 A05
EY                    66-99,2        205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        215/50R17                                    A14 A21 A57
- mit Radhaus-        66-99,2        225/45R17                                    Flh KMV S02
  Verbreiterungen     66-99,2        225/50R17
Suzuki SX4            79,82,88       205/50R17                                    A02 A04 A05
GY                    79,82,88       205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..   79,82,88       215/50R17                                    A14 A21 A58
- ohne Radhaus-       79,82,88       225/45R17                                    Flh KOV S03
  Verbreiterungen     79,82,88       225/50R17
Suzuki SX4            79,82,88       205/50R17                                    A02 A04 A05
GY                    79,82,88       205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..   79,82,88       215/50R17                                    A14 A21 A57
- mit Radhaus-        79,82,88       225/45R17                                    Flh KMV S03
  Verbreiterungen     79,82,88       225/50R17
Suzuki SX4            79, 88         205/50R17                                    A02 A04 A05
GY                    79, 88         215/45R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..   79, 88         215/50R17   A01 G70 K1b K42                  A14 A21 A58
- Limousine           79, 88         225/45R17                                    Lim V17 S03
Toyota Auris          66-108         205/50R17                                    A02 A04 A05
E15J, E15UT..         66-108         215/45R17   T87 T88                          A08 A09 A12
e11*2001/116*0299*..; 66-108         225/45R17                                    A14 A21 Flh
e11*2001/116*0305*..;                                                             V17 S01
e11*2007/46*0019*..;
e11*2007/46*0167*..
- incl.FL2010
Toyota Auris 2,2D     130            205/50R17   R37                              A02 A04 A05
E15UT                 130            215/45R17   R37 T88                          A08 A09 A12
e11*2001/116*0305*.. 130             225/45R17                                    A14 A21 Flh
- incl.FL2010                                                                     V17 S01
Toyota Auris Hybrid   73             205/50R17                                    A02 A04 A05
HE15U(a)              73             215/45R17                                    A08 A09 A12
e11*2007/46*0018*..   73             225/45R17                                    A14 A21 Flh
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 4 von 5
Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   195/40R17     215/35R17
Nr.   2   205/40R17     225/35R17
Nr.   3   205/45R17     235/40R17
Nr.   4   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/40R17     245/35R17
Nr.   6   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2010 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Oktober 2010




Blauth                                                                  00156615.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim