GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH Industriestraße 11 D-67136 Fußgönheim QM-Nr.: 49 02 0030801 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MILANO Typ MI 707 Radgröße 7Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 MI 707 B8/Z13 Ø70-60,1 5/114,3/60,1 47 715 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47541 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung MI 707 (s.o.) Radgröße 7Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/50R17 A02 A04 A05 FY 79-99,2 205/55R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/50R17 A14 A21 A57 79-99,2 225/45R17 Flh KMV S02 79-99,2 225/50R17 Lexus IS200, IS300 114,157 215/45R17 Car Lim A02 A04 A05 XE1 114,157 225/45R17 Car R03 A08 A09 A12 e11*98/14*0110*.., A14 A21 V17 e11*2001/116*0110*. S01 Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A02 A04 A05 EY 66-99,2 205/55R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0105*.. 66-99,2 215/50R17 A14 A21 A58 - ohne Radhaus- 66-99,2 225/45R17 Flh KOV S02 Verbreiterungen 66-99,2 225/50R17 Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A02 A04 A05 EY 66-99,2 205/55R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0105*.. 66-99,2 215/50R17 A14 A21 A57 - mit Radhaus- 66-99,2 225/45R17 Flh KMV S02 Verbreiterungen 66-99,2 225/50R17 Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A02 A04 A05 GY 79,82,88 205/55R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0124*.. 79,82,88 215/50R17 A14 A21 A58 - ohne Radhaus- 79,82,88 225/45R17 Flh KOV S03 Verbreiterungen 79,82,88 225/50R17 Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A02 A04 A05 GY 79,82,88 205/55R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0124*.. 79,82,88 215/50R17 A14 A21 A57 - mit Radhaus- 79,82,88 225/45R17 Flh KMV S03 Verbreiterungen 79,82,88 225/50R17 Suzuki SX4 79, 88 205/50R17 A02 A04 A05 GY 79, 88 215/45R17 A08 A09 A12 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/50R17 A01 G70 K1b K42 A14 A21 A58 - Limousine 79, 88 225/45R17 Lim V17 S03 Toyota Auris 66-108 205/50R17 A02 A04 A05 E15J, E15UT.. 66-108 215/45R17 T87 T88 A08 A09 A12 e11*2001/116*0299*..; 66-108 225/45R17 A14 A21 Flh e11*2001/116*0305*..; V17 S01 e11*2007/46*0019*..; e11*2007/46*0167*.. - incl.FL2010 Toyota Auris 2,2D 130 205/50R17 R37 A02 A04 A05 E15UT 130 215/45R17 R37 T88 A08 A09 A12 e11*2001/116*0305*.. 130 225/45R17 A14 A21 Flh - incl.FL2010 V17 S01 Toyota Auris Hybrid 73 205/50R17 A02 A04 A05 HE15U(a) 73 215/45R17 A08 A09 A12 e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 A14 A21 Flh S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 3 von 5 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 4 von 5 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47541 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55008309 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MI 707 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 5 von 5 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 215/40R17 245/35R17 Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2010 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 7. Oktober 2010 Blauth 00156615.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim