GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MURAGO Typ MU 757 Radgröße 7,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 MU 757 B8/Z13 Ø70-60,1 5/114,3/60,1 47 735 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48319 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung MU 757 (s.o.) Radgröße 7,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/50R17 A12 A19 A57 FY 79-99,2 205/55R17 A99 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/50R17 S02 79-99,2 225/45R17 79-99,2 235/45R17 Lexus GS 300 156 235/45R17 A11 A19 A99 S1 S03 G468, e6*93/81*0010* Lexus GS300/430 161-208 235/45R17 A11 A19 A99 S16 B03 S03 e11*96/79, 98/14, 2001/116*0078*.. Lexus IS200, IS300 114-157 215/45R17 A12 A19 A99 XE1 114-157 225/45R17 R03 Car Lim V17 e11*98/14*0110*.., S03 e11*2001/116*0110*. Suzuki Kizashi 131 215/50R17 A91 A19 A57 A99 FR 131 215/55R17 A91 Lim S05 e4*2007/46*0142*.. 131 225/50R17 A12 131 235/45R17 A12 131 245/45R17 A12 Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A12 A19 A58 EY 66-99,2 205/55R17 A99 Flh KOV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/50R17 S02 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/45R17 - ohne Radhaus- 66-99,2 235/45R17 Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A12 A19 A57 EY 66-99,2 205/55R17 A99 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/50R17 S02 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/45R17 - mit Radhaus- 66-99,2 235/45R17 Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A12 A19 A58 GY 79,82,88 205/55R17 A99 Flh KOV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 215/50R17 S04 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/45R17 - ohne Radhaus- 79,82,88 235/45R17 Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A12 A19 A57 GY 79,82,88 205/55R17 A99 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 215/50R17 S04 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/45R17 - mit Radhaus- 79,82,88 235/45R17 Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 79, 88 205/50R17 A01 K1b A12 A19 A58 GY 79, 88 215/45R17 A99 Lim V17 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/50R17 A01 G70 K1c K2b K42 S04 - Limousine 79, 88 225/45R17 A01 K1b 79, 88 235/45R17 A01 G70 K1c K2b K42 Suzuki SX4 S-Cross 88 205/50R17 A90 A16 A19 A57 JY 88 205/55R17 A12 A99 S06 e4*2007/46*0779*.. 88 215/50R17 A01 A12 K1b 88 225/45R17 A90 88 235/45R17 A01 A12 K1b 88 245/45R17 A01 A12 K1c K2b Suzuki Swift Sport 100 205/40R17 A12 A19 A58 NZ 100 205/45R17 A01 G01 A99 Flh S02 e4*2007/46*0155*.. Toyota Auris (I) 66-108 205/50R17 A12 A19 A99 E15J, E15UT.. 66-108 215/45R17 T87 T88 Flh V17 S03 e11*2001/116*0299*..; 66-108 225/45R17 0305*00-13; e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (I) 2,2D 130 205/50R17 R37 A12 A19 A99 E15UT 130 215/45R17 R37 T88 Flh V17 S03 e11*2001/116* 130 225/45R17 0305*00-13 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 91, 97 205/50R17 A12 A19 A58 E15UT(a), E15UTN(a) 91, 97 215/45R17 A99 Car F24 e11*2001/116* 91, 97 225/45R17 Flh V17 S03 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris (II) 66, 73 205/50R17 A12 A19 A58 E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73 215/45R17 A99 Car F23 e11*2001/116* 66, 73 225/45R17 Flh V17 S03 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris Hybrid (I) 73 205/50R17 A12 A19 A99 HE15U(a) 73 215/45R17 Flh S03 e11*2007/46* 73 225/45R17 0018*00-04 Toyota Auris Hybrid(II) 73 205/50R17 A12 A19 A58 HE15U(a) 73 215/45R17 A99 Car F24 e11*2007/46* 73 225/45R17 Flh V17 S03 0018*05-.. - ab Modell 2013 (E18) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 7 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 7 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48319 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55011011 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MU 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 7 T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 28. April 2015 Blauth 00228268.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim