GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
D-67136 Fußgönheim
QM-Nr.: 49 02 0030801
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MURAGO
Typ MU 900
Radgröße 9Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B8 MU 900 B8/Z13 Ø70-60,1 5/114,3/60,1 35 875 2250
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48379
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung MU 900 (s.o.)
Radgröße 9Jx20H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A02 A04
FY A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*.. A12 A19 A57
A99 Flh KMV
S02
Lexus GS 183-255 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49 A01 A02 A04
S19 183-255 255/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49 A05 A08 A09
e6*2001/116*0103*.. A12 A19 A99
Lim RDK S03
Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88 A01 A02 A04
XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*. 110-153 255/30R20 K2b K42 K46 K56 R03 T92 A12 A19 A99
Lim VL0 S03
Lexus IS250c 153 235/30R20 G01 K1c K3c K3s K5c R02 R70 T88 A01 A02 A04
XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*. 153 255/30R20 K2b K4h K6c K6g R03 T92 A12 A19 A99
Cbo RDK VL0
S03
Lexus LS 430 207 245/35R20 K1c K2b K41 K42 T95 A01 A02 A04
F3 207 255/35R20 K1c K2b K41 K42 K43 K44 T93 A05 A08 A09
e6*98/14*0079*.., A12 A19 A99
e6*2001/116*0079*.. S03
Lexus RX 350, 450h 183,204 235/45R20 A02 A04 A05
AL1(a), HAL1(a) 183,204 245/45R20 A08 A09 A12
e6*2001/116*0117*.. 183,204 255/45R20 A19 A99 S03
e6*2001/116*0118*..
Lexus SC 430 210 245/30R20 K1b A01 A02 A04
Z4 A05 A08 A09
e6*98/14*0084*.., A12 A19 A99
e6*2001/116*0084*.. RDK S03
Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c K2b A01 A02 A04
JT A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*.. A12 A19 A99
- 3-Türer Y84 S05
Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c K2b K42 Z49 A01 A02 A04
JT A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*.. A12 A19 A99
- 5-Türer Y85 S05
Suzuki SX4 66-99,2 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A01 A02 A04
EY A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*.. A12 A19 A58
- ohne Radhaus- A99 Flh KOV
Verbreiterungen S02
Suzuki SX4 66-99,2 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A02 A04
EY A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*.. A12 A19 A57
- mit Radhaus- A99 Flh KMV
Verbreiterungen S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 79,82,88 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A01 A02 A04
GY A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*.. A12 A19 A58
- ohne Radhaus- A99 Flh KOV
Verbreiterungen S04
Suzuki SX4 79,82,88 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A02 A04
GY A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*.. A12 A19 A57
- mit Radhaus- A99 Flh KMV
Verbreiterungen S04
Toyota RAV4 85-110 245/35R20 K90 A01 A02 A04
A2 A05 A08 A09
e6*98/14*0070*.., A12 A19 A99
e6*2001/116*0070*.. KMV S03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Toyota RAV4 85-110 245/35R20 K1c K2c K90 A01 A02 A04
A2 A05 A08 A09
e6*98/14*0070*.., A12 A19 A99
e6*2001/116*0070*.. KOV S03
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Toyota RAV4 100-130 245/40R20 A02 A04 A05
XA3 100-130 255/35R20 A08 A09 A12
e6*2001/116*0105*.. 100-130 265/35R20 A19 A99 KMV
- mit Radhaus- 100-130 275/35R20 RDK S03
Verbreiterungen 100-130 275/40R20 A01 K42
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 100-130 245/40R20 K1c K2b A01 A02 A04
XA3 100-130 255/35R20 K1c K2a K2b A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*.. 100-130 265/35R20 K1c K2c A12 A19 A99
- ohne Radhaus- 100-130 275/35R20 K1c K2c KOV S03
Verbreiterungen 100-130 275/40R20 K1c K2c K42
- incl. Facelift 2009
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2011 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 25. Mai 2011
Blauth 00166460.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim