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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MURAGO
Typ                               MU 900
Radgröße                          9Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           MU 900 B8/Z13 Ø70-60,1                5/114,3/60,1       35        875    2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48379
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MU 900 (s.o.)
Radgröße                          9Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  30,5
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79-99,2        245/30R20   K1c K2a K2b K30 K42 K44            A01 A02 A04
FY                                                                                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..                                                                 A12 A19 A57
                                                                                    A99 Flh KMV
                                                                                    S02
Lexus GS              183-255        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49        A01 A02 A04
S19                   183-255        255/30R20   K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49    A05 A08 A09
e6*2001/116*0103*..                                                                 A12 A19 A99
                                                                                    Lim RDK S03
Lexus IS              110-153        235/30R20   G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88    A01 A02 A04
XE2(a)                110-153        245/30R20   R03 T90                            A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*.   110-153        255/30R20   K2b K42 K46 K56 R03 T92            A12 A19 A99
                                                                                    Lim VL0 S03
Lexus IS250c          153            235/30R20   G01 K1c K3c K3s K5c R02 R70 T88    A01 A02 A04
XE2(a)                153            245/30R20   R03 T90                            A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*.   153            255/30R20   K2b K4h K6c K6g R03 T92            A12 A19 A99
                                                                                    Cbo RDK VL0
                                                                                    S03
Lexus LS 430          207            245/35R20   K1c K2b K41 K42 T95                A01 A02 A04
F3                    207            255/35R20   K1c K2b K41 K42 K43 K44 T93        A05 A08 A09
e6*98/14*0079*..,                                                                   A12 A19 A99
e6*2001/116*0079*..                                                                 S03
Lexus RX 350, 450h    183,204        235/45R20                                      A02 A04 A05
AL1(a), HAL1(a)       183,204        245/45R20                                      A08 A09 A12
e6*2001/116*0117*..   183,204        255/45R20                                      A19 A99 S03
e6*2001/116*0118*..
Lexus SC 430          210            245/30R20   K1b                                A01 A02 A04
Z4                                                                                  A05 A08 A09
e6*98/14*0084*..,                                                                   A12 A19 A99
e6*2001/116*0084*..                                                                 RDK S03
Suzuki Grand Vitara   78-122         245/40R20   K1c K2b                            A01 A02 A04
JT                                                                                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                                 A12 A19 A99
- 3-Türer                                                                           Y84 S05
Suzuki Grand Vitara   78-171         245/40R20   K1c K2b K42 Z49                    A01 A02 A04
JT                                                                                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                                 A12 A19 A99
- 5-Türer                                                                           Y85 S05
Suzuki SX4            66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44                A01 A02 A04
EY                                                                                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..                                                                 A12 A19 A58
- ohne Radhaus-                                                                     A99 Flh KOV
  Verbreiterungen                                                                   S02
Suzuki SX4            66-99,2        245/30R20   K1c K2a K2b K30 K42 K44            A01 A02 A04
EY                                                                                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..                                                                 A12 A19 A57
- mit Radhaus-                                                                      A99 Flh KMV
  Verbreiterungen                                                                   S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44                   A01 A02 A04
GY                                                                                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..                                                                      A12 A19 A58
- ohne Radhaus-                                                                          A99 Flh KOV
  Verbreiterungen                                                                        S04
Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   K1c K2a K2b K30 K42 K44               A01 A02 A04
GY                                                                                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..                                                                      A12 A19 A57
- mit Radhaus-                                                                           A99 Flh KMV
  Verbreiterungen                                                                        S04
Toyota RAV4             85-110         245/35R20   K90                                   A01 A02 A04
A2                                                                                       A05 A08 A09
e6*98/14*0070*..,                                                                        A12 A19 A99
e6*2001/116*0070*..                                                                      KMV S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota RAV4             85-110         245/35R20   K1c K2c K90                           A01 A02 A04
A2                                                                                       A05 A08 A09
e6*98/14*0070*..,                                                                        A12 A19 A99
e6*2001/116*0070*..                                                                      KOV S03
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota RAV4             100-130        245/40R20                                         A02 A04 A05
XA3                     100-130        255/35R20                                         A08 A09 A12
e6*2001/116*0105*..     100-130        265/35R20                                         A19 A99 KMV
- mit Radhaus-          100-130        275/35R20                                         RDK S03
  Verbreiterungen       100-130        275/40R20   A01 K42
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4             100-130        245/40R20   K1c K2b                               A01 A02 A04
XA3                     100-130        255/35R20   K1c K2a K2b                           A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*..     100-130        265/35R20   K1c K2c                               A12 A19 A99
- ohne Radhaus-         100-130        275/35R20   K1c K2c                               KOV S03
  Verbreiterungen       100-130        275/40R20   K1c K2c K42
- incl. Facelift 2009

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84     Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85     Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 25. Mai 2011




Blauth                                                               00166460.DOC




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