GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH Industriestraße 11 D-67136 Fußgönheim QM-Nr.: 49 02 0030801 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MURAGO Typ MU 900 Radgröße 9Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 MU 900 B8/Z13 Ø70-60,1 5/114,3/60,1 35 875 2250 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48379 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung MU 900 (s.o.) Radgröße 9Jx20H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A02 A04 FY A05 A08 A09 e4*2001/116*0106*.. A12 A19 A57 A99 Flh KMV S02 Lexus GS 183-255 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49 A01 A02 A04 S19 183-255 255/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49 A05 A08 A09 e6*2001/116*0103*.. A12 A19 A99 Lim RDK S03 Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88 A01 A02 A04 XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A05 A08 A09 e11*2001/116*0206*. 110-153 255/30R20 K2b K42 K46 K56 R03 T92 A12 A19 A99 Lim VL0 S03 Lexus IS250c 153 235/30R20 G01 K1c K3c K3s K5c R02 R70 T88 A01 A02 A04 XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A05 A08 A09 e11*2001/116*0206*. 153 255/30R20 K2b K4h K6c K6g R03 T92 A12 A19 A99 Cbo RDK VL0 S03 Lexus LS 430 207 245/35R20 K1c K2b K41 K42 T95 A01 A02 A04 F3 207 255/35R20 K1c K2b K41 K42 K43 K44 T93 A05 A08 A09 e6*98/14*0079*.., A12 A19 A99 e6*2001/116*0079*.. S03 Lexus RX 350, 450h 183,204 235/45R20 A02 A04 A05 AL1(a), HAL1(a) 183,204 245/45R20 A08 A09 A12 e6*2001/116*0117*.. 183,204 255/45R20 A19 A99 S03 e6*2001/116*0118*.. Lexus SC 430 210 245/30R20 K1b A01 A02 A04 Z4 A05 A08 A09 e6*98/14*0084*.., A12 A19 A99 e6*2001/116*0084*.. RDK S03 Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c K2b A01 A02 A04 JT A05 A08 A09 e4*2001/116*0091*.. A12 A19 A99 - 3-Türer Y84 S05 Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c K2b K42 Z49 A01 A02 A04 JT A05 A08 A09 e4*2001/116*0091*.. A12 A19 A99 - 5-Türer Y85 S05 Suzuki SX4 66-99,2 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A01 A02 A04 EY A05 A08 A09 e4*2001/116*0105*.. A12 A19 A58 - ohne Radhaus- A99 Flh KOV Verbreiterungen S02 Suzuki SX4 66-99,2 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A02 A04 EY A05 A08 A09 e4*2001/116*0105*.. A12 A19 A57 - mit Radhaus- A99 Flh KMV Verbreiterungen S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 79,82,88 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A01 A02 A04 GY A05 A08 A09 e4*2001/116*0124*.. A12 A19 A58 - ohne Radhaus- A99 Flh KOV Verbreiterungen S04 Suzuki SX4 79,82,88 245/30R20 K1c K2a K2b K30 K42 K44 A01 A02 A04 GY A05 A08 A09 e4*2001/116*0124*.. A12 A19 A57 - mit Radhaus- A99 Flh KMV Verbreiterungen S04 Toyota RAV4 85-110 245/35R20 K90 A01 A02 A04 A2 A05 A08 A09 e6*98/14*0070*.., A12 A19 A99 e6*2001/116*0070*.. KMV S03 - mit Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 85-110 245/35R20 K1c K2c K90 A01 A02 A04 A2 A05 A08 A09 e6*98/14*0070*.., A12 A19 A99 e6*2001/116*0070*.. KOV S03 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 100-130 245/40R20 A02 A04 A05 XA3 100-130 255/35R20 A08 A09 A12 e6*2001/116*0105*.. 100-130 265/35R20 A19 A99 KMV - mit Radhaus- 100-130 275/35R20 RDK S03 Verbreiterungen 100-130 275/40R20 A01 K42 - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 100-130 245/40R20 K1c K2b A01 A02 A04 XA3 100-130 255/35R20 K1c K2a K2b A05 A08 A09 e6*2001/116*0105*.. 100-130 265/35R20 K1c K2c A12 A19 A99 - ohne Radhaus- 100-130 275/35R20 K1c K2c KOV S03 Verbreiterungen 100-130 275/40R20 K1c K2c K42 - incl. Facelift 2009 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 4 von 8 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 5 von 8 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 6 von 8 K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach- Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 7 von 8 T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48379 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55048211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ MU 900 Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 8 von 8 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2011 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 25. Mai 2011 Blauth 00166460.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim