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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  SAL 809
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               rial
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              B8
               Radausführungskennz.:                                       B8
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
§22 54915*02




               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   70,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                        Z 10 Ø70,0-Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2280 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP23        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RP                              e4*2007/46*0633*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 130      Kia Carens               235/35R19                          A01) bis A10)
                               (Nur Fahrzeuge die                                          BF1) K03) K04) K27) K28)
                               wahlweise auch mit der                                      K65)
                               Serienreifengröße
                               225/45R18 ausgerüstet
                               sind)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                               e4*2001/116*0121*..
               ED                               e4*2007/46*0132*..
               EDG                              e11*2001/116*0339*..
               EDI                              e13*2007/46*1091*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54915*02




               66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         215/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Kombi)                                            BF1) T85)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                            e4*2001/116*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 105      Kia Pro Ceed           215/35R19                            A02) bis A10)
                               (3-türer)              T85)                                 BF1)

                                                        225/30R19
                                                        T84)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JD                            e4*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 100      Kia Ceed               215/35R19                            A01) bis A10)
                               (3-Türer)              K62) K63) T85)                       BF1)

                                                        225/30R19
                                                        K01) T84)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JD                              e4*2007/46*0496*..
               JD                              e4*2007/46*0497*..
               JDG                             e50*2007/46*0120*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 100      Kia Ceed                 215/35R19                         A01) bis A10)
                               (5-Türer, Kombi)         K62) K63) N225) T85)              BF1)

                                                        225/30R19
                                                        K01) T84)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JD                            e4*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150             Kia Ceed GT            225/30R19                           A01) bis A10)
§22 54915*02




                               (3-Türer)              T84)                                BF1) K01)

                                                        225/35R19
                                                        K62) K63)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JD                            e4*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150             Kia Ceed GT            225/30R19                           A01) bis A10)
                               (5-Türer)              T84)                                BF1) K01)

                                                        225/35R19
                                                        K62) K63)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                              e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer Limousine, 5-                                     A11) BF1)
                               türer Coupe, Kombi)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                              e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150             Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer Limousine, 5-                                     BF1)
                               türer Coupe)
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               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CV                            e9*2018/858*11073*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81       Kia EV6                235/50R19                           A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)                                                 A94) BF1) EF0) K01)
                                                      235/55R19

                                                        245/50R19

                                                        255/50R19
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DE                            e4*2007/46*1139*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54915*02




               77              Kia Niro               225/35R19                           A02) bis A10)
                                                      N235)                               BF1) G5W)

                                                        225/35R19 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SG2                           e9*2018/858*11241*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 77       Kia Niro               225/40R19                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) E26)
                                                        235/35R19

                                                        245/35R19
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                              e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/40R19                         A02) bis A10)
                               Sportswagon                                                BF1)
                                                        235/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM FL                         e11*2007/46*0634*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UM                            e4*2007/46*0894*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MQ4                           e4*2007/46*1530*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 148     Kia Sorento            235/55R19                            A02) bis A10)
                                                      A93) A94)                            A11) BF1)

                                                        255/50R19
                                                        A01) K03) K04)
§22 54915*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AM                            e4*2001/116*0139*..
               AM                            e4*2007/46*0133*..
               AMG                           e11*2001/116*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 103      Kia Soul               225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1) GF6)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                  225/35R19                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   BF1)
                                                         225/40R19

                                                        235/35R19

                                                        245/35R19
                                                        A01) K04) K66)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                 225/35R19                          A02) bis A10)
                               (ohne                                                       BF1)
                               Serienverbreiterung)     225/40R19

                                                        235/35R19

                                                        245/35R19
                                                        A01) K04) K66)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PSEV                          e9*2007/46*6160*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               25 bis 81       Kia Soul EV            225/35R19                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       235/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SK3                           e4*2007/46*1365*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               27 bis 29       Kia e-Soul             225/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54915*02




               QL                            e11*2007/46*3139*..
               QL                            e5*2007/46*1080*..
               QLE                           e11*2007/46*3144*..
               QLE                           e5*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Kia Sportage           225/45R19                         A02) bis A10)
                                                      A93a)                             A11) BF1)

                                                       235/45R19

                                                       245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Kia Sportage           235/45R19                         A02) bis A10)
                                                      A93a)                             A11) BF1)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19
                                                       A93a)

                                                       255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               YN                            e4*2007/46*0130*..
               YN                            e4*2007/46*0131*..
               YNS                           e4*2007/46*0261*..
               YNS                           e4*2007/46*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Kia Venga              215/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       225/35R19
                                                       A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 54915*02




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
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               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 54915*02




                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP23
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
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               Teiletyp :                  SAL 809


               G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54915*02




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
                        Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     10 / 10
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               Teiletyp :                  SAL 809


               K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                      um 10 mm aufzuweiten.

               K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
                        umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.

               K66)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich des Tankrohrs eng an das selbige zu kleben.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 54915*02




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 19a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ SAL 809 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.10.2024