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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  SAL 809
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               rial
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              B8
               Radausführungskennz.:                                       B8
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
§22 54915*02




               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   70,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                        Z 11 Ø70,0-Ø66,1
               geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2280 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         MP110a      140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         MP110b     120 Nm
                               Schaftlänge 30,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         MP110a     130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         MP110b     110 Nm
                               Schaftlänge 30,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Renault Espace          235/50R19                           A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        235/55R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Fluence         225/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
§22 54915*02




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 118      Renault Laguna            215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        T85)                              BF3) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    225/35R19
                               195/.. oder 205/..)       T88)

                                                        225/40R19

                                                        235/35R19

                                                        245/30R19
                                                        T89)

                                                        245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna            225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        N235) T88)                        BF3) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    225/40R19
                               215/.. oder 225/..)       N235)

                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/30R19
                                                        T89)

                                                        245/35R19
§22 54915*02




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna           215/35R19                          A02) bis A10)
                               (Allradlenkung)                                             BF3) N225) T85)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           215/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T85)                          BF4)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               225/30R19
                               Ausführungen mit         A93) T84)
                               kleinsten Serienreifen
                               195/65R15 oder           225/35R19
                               205/55R16 oder           T88)
                               205/50R17)
                                                        245/30R19
                                                        A01) K78)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T85)                         BF4)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               225/35R19
                               Ausführungen mit
                               Serienreifen 205/65R15 235/35R19
                               oder 205/60R16 oder      A01) K77) K78)
                               205/55R17)
                                                        245/30R19
                                                        A01) G3B) K78)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54915*02




               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 162      Renault Megane           225/30R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T84)                         BF4) E70)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               225/35R19
                               Ausführungen mit         G1R) T88)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)                  245/30R19
                                                        A01) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                             e2*2001/116*0373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 201     Renault Megane RS      225/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               205 bis 221     Renault Megane RS      235/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                          B55) BF2) EF0)
                                                        245/30R19
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RCB                            e2*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Scenic e-tech   215/50R19                         A02) bis A10)
                               electric                A93a) M00) T93)                   BF2)

                                                       225/50R19

                                                       235/45R19
                                                       A93a)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19
§22 54915*02




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165      Renault Talisman,       225/40R19                         A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      N235)                             BF2)

                                                       225/45R19
                                                       N235)

                                                       235/35R19
                                                       G7K) N245) T91)

                                                       235/40R19
                                                       N245)

                                                       245/35R19

                                                       245/40R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 54915*02




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 und Achse 2:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x28 mm
                      • Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø290x11 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: MP110a
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                      Zubehörkit: MP110b
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: MP110a
                      Anzugsmoment: 130 Nm
§22 54915*02




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
                      Zubehörkit: MP110b
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
                      8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 54915*02




                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      eng an die Radhauskante anzulegen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54915 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001335-C0-413
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SAL 809


               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
§22 54915*02




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 18b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ SAL 809 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.10.2024