Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54375 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55015523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ TP2 656
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                              QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         Transporter 2
               Typ                            TP2 656
               Radgröße                       6,5Jx16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                M9            TP2 656 M9 / ohne Ring              6/130/84,1        54         1250     2280

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54375
               Herstellerzeichen              Germany rial
               Radtyp und Ausführung          TP2 656 (s.o.)
               Radgröße                       6,5Jx16 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 54375*02




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5            Kugel D=28 mm         180               32,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz
                                              Volkswagen
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                MB Sprinter (2)            65-190        205/75R16C     A10 R09 T10 T13                 A19 A58 A99
                906AC30/35, -KA30/35, -    65-190        225/65R16C     A10 R31 T12                     S01
                JC35                       65-190        225/75R16C     A10 R09
                e1*2001/116*0353,          65-190        235/65R16C     A10
                0354*00-20, 0425*..,
                L765, L766,
                e1*2007/46*0569*..
                (Baureihe 906)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54375 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55015523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ TP2 656
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                MB Sprinter (2/2)           70-190       205/75R16C     A10 R09 T10 T13               A19 A58 A99
                906BB30, /35, /35G          70-190       225/65R16C     A10 R31 T12                   S01
                e1*2007/46*                 70-190       225/75R16C     A10 R09
                0279,0298,                  70-190       235/65R16C     A10
                0301*00-15,0556*..
                (Baureihe 906)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                MB Sprinter (3)             84-140       205/75R16C     A10 R09 T10 T13               A19 A58 A99
                906AC35                     84-140       215/70R16C     A10 R31 T08                   AHa Z16 S01
                e1*2001/116*                84-140       225/65R16      A10 R31 T04
                0354*21-..                  84-140       225/65R16C     A10 R31 T12
                (Baureihe 907)              84-140       225/75R16      A10 R33 T04 T08
                - Heckantrieb (Einzel)      84-140       225/75R16C     A10 R09
                - geschl. Aufbau            84-140       225/75R16C     A01 A10 G96
                (Kastenwagen)               84-140       235/60R16      A10 R31 R32 T04
                                            84-140       235/65R16      A10 R31 R32 T07
§22 54375*02




                                            84-140       235/65R16C     A10 R31 R32
                                            84-140       235/70R16      A10 R33 T05
                MB Sprinter (3)             84-140       205/75R16C     A10 R09 T10 T13               A19 A58 A99
                906BB35                     84-140       215/70R16C     A10 R31 T08                   AHa B03 NoE
                e1*2007/46*0301*16-..       84-140       225/65R16      A10 R31 T04                   S01
                (Baureihe 907)              84-140       225/65R16C     A10 R31 T12
                - Heckantrieb (Einzelrad)   84-140       225/75R16      A10 R33 T04 T08
                - geschl. Aufbau            84-140       225/75R16C     A10 R09
                (Kastenwagen)               84-140       225/75R16C     A01 A10 G96
                                            84-140       235/60R16      A10 R31 R32 T04
                                            84-140       235/65R16      A10 R31 R32 T07
                                            84-140       235/65R16C     A10 R31 R32
                                            84-140       235/70R16      A10 R33 T05
                MB Sprinter (3)             84-140       225/75R16C     A10 R09                       A19 A58 A99
                906BB50                     84-140       225/75R16C     A01 A10 G96                   AHa B03 NoE
                e1*2007/46*0296*09-..       84-140       235/65R16C     A10 R32                       S01
                (Baureihe 907)
                - Heckantrieb (Einzelrad)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                MB Sprinter (3)             84-130       225/65R16C     K2b R09 T12                   A01 A12 A19
                KL3A4                       84-130       225/75R16C     K2b R09                       A58 A99 AFa
                e1*2007/46*1760*..          84-130       225/75R16C     G96 K2b                       NoE S01
                (Baureihe 910)              84-130       235/65R16C     G01 K1a K1b K2b
                - Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54375 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55015523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ TP2 656
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                MB Sprinter (3)              105, 110       225/65R16C      K2b R09 T12                       A01 A12 A19
                KL3A5                        105, 110       225/75R16C      K2b R09                           A58 A99 AFa
                e1*2007/46*1762*..           105, 110       225/75R16C      G96 K2b                           NoE S01
                (Baureihe 910)               105, 110       235/65R16C      G01 K1a K1b K2b
                - Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                MB Sprinter Allrad (3)       105-140        225/75R16C      A10                               A19 A56 A99
                906AC35/906BB35 -/4x4        105-140        245/70R16C      A12 T12 T13 T18                   S01
                e1*2001/116*0424*15-..;
                e1*2007/46*0305*11-..
                (Baureihe 907)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                - Einzelrad
                MB Sprinter Allrad (3)       105-140        225/75R16C      A10                               A19 A56 A99
                906BB50/4x4                  105-140        245/70R16C      A12 T12 T13 T18                   S01
                e1*2007/46*0304*06-..
§22 54375*02




                (Baureihe 907)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                - Einzelrad
                VW Crafter (I)               65-120         205/75R16C      A10 R09 T10 T13                   A19 A58 A99
                2EC., 2EKE.                  65-120         225/65R16C      A10 R31 T12                       S01
                e1*2001/116*                 65-120         225/75R16C      A10 R09
                0355, 0356*..;               65-120         235/65R16C      A10
                L769; L770;
                e1*2007/46*
                0513, 0514, 0515*..
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54375 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55015523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ TP2 656
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 6

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V       W         Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%     100% 100%
               230 km/h                 94%     100% 100%
               240 km/h                 91%     100% 100%
               250 km/h                 -       95%       100%
               260 km/h                 -       90%       100%
               270 km/h                 -       85%       100%
               280 km/h                 -       -         95%
               290 km/h                 -       -         90%
               300 km/h                 -       -         85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
§22 54375*02




               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10       Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an
               der Hinterachse verwendet werden.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19        Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and
               Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56       Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
               Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54375 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55015523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ TP2 656
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 6

               A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
               zum Bremssattel zu achten.

               AFa       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G96      Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die
               Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
§22 54375*02




               K1a        Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b        Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R09      Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R31     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               205/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R32      Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 235/65R16
               ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R33     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               225/75R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54375 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55015523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ TP2 656
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6

               T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T10      Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T12      Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T13      Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 54375*02




               T18      Reifen (LI 118) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2640 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Z16     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum
               Die Verwendungsprüfung fand am 17. April 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 17. April 2026




               Blauth                                                                                        00466671.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen