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							Teilegutachten 366-0410-23-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                                 Radtyp:     TP2 758
Hersteller: Superior Industries   Leichtmetallräder Germany GmbH          Stand:    12.12.2023
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                  Fahrzeughersteller            FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 139,7/6                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-       zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff           Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                       last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
FR1                 TP2 758 FR1 / ohne         ohne                       93,1                        995      2406    07/22
                    Ring
FR1                 TP2 758 FR1 / ohne         ohne                       93,1                     1000       2400     07/22
                    Ring
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 2AB; (Kegelbund)
Zubehör                                   : Serienbefestigung, Nabenkappe: N63


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AB
Zubehör                                   : Serienbefestigung, Nabenkappe: N63


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 2AB
                                            135 Nm für Typ : 2AB
 Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 235/60R18        107    nicht Allradantrieb       Nicht für
                                           235/65R18        106    nicht Allradantrieb       Fahrzeugbreite 2028
                                           245/60R18        105    nicht Allradantrieb       mm; bis
                                           255/55R18        105                              e5*2007/46*0080*08;
                                           255/60R18        108                              HA Trommelbremse;
                                           265/60R18               51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           275/60R18        113                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0410-23-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                               Radtyp:     TP2 758
Hersteller: Superior Industries   Leichtmetallräder Germany GmbH        Stand:    12.12.2023
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                                                                                                       Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
2AB          e5*2007/46*0080*.. 125 - 177 255/65R18 111                                    nicht Ranger Raptor;
                                          265/60R18 110                                    ab
                                                                                           e5*2007/46*0080*09;
                                                275/60R18 113     24M; 245                 nur mit OE-
                                                                                           Kunststoffspritzschutz
                                                                                           hinten; Nicht für
                                                                                           Fahrzeugbreite 1949
                                                                                           mm; Mit
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           Serie; Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           CC4
2AB             e5*2007/46*0080*..    92 - 157 235/60R18    107   nicht Allradantrieb      Nicht für
                                               235/65R18    106   nicht Allradantrieb      Fahrzeugbreite 2028
                                               245/60R18    105   nicht Allradantrieb      mm; bis
                                               255/55R18    105                            e5*2007/46*0080*08;
                                               255/60R18    108                            HA Trommelbremse;
                                               265/60R18          51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               275/60R18    113                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Serienbefestigung, Nabenkappe: N63


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Amarok
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T1           e5*2018/858*00042*.. 125 - 177 255/65R18 111                                  nur mit OE-
                                            265/60R18 110                                  Kunstoffspritzschutz
                                            275/60R18 113                                  hinten; Mit
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           Serie; Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           CC4


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0410-23-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                             Radtyp:      TP2 758
Hersteller: Superior Industries   Leichtmetallräder Germany GmbH      Stand:     12.12.2023
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      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0410-23-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                             Radtyp:      TP2 758
Hersteller: Superior Industries   Leichtmetallräder Germany GmbH      Stand:     12.12.2023
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
CC4) Die Verwendung dieser Radgröße ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) ausschließlich mit größeren Rädern ausgerüstet sind.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.