Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54373*00 special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2 Genehmigungsnummer: 54373*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH DE-67098 Bad Dürkheim 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: TP2 758 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54373*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54373*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH DE-51105 Köln 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 29.09.2022 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 55049722 (1. Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54373*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-9 1. Ausfertigung unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54373*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54373*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 06.10.2022 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54373*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index GUTACHTEN zur ABE Nr. 54373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55049722 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ TP2 758 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0142106 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Transporter 2 Typ TP2 758 Radgröße 7,5Jx18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) FT1 TP2 758 FT1 / ohne Ring 5/160/65,1 50 1150 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54373 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung TP2 758 (s.o.) Radgröße 7,5Jx18 H2 §22 54373*00 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienmutter M14x1,5 Kegel 200 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55049722 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ TP2 758 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Transit 74-125 225/50R18C R53 R54 T07 T09 A12 A19 A58 FAD 74-125 235/50R18 A01 G01 R53 R54 T01 A99 KMV S01 e11*2007/46*0801*.., 74-125 235/50R18 R32 T01 e5*2007/46*1032*.. 74-125 235/55R18 R32 T04 - Frontantrieb - geschl. Aufbau Ford Transit 74-136 225/50R18C R53 R54 T07 T09 A12 A19 A58 FCD 74-136 235/50R18 A01 G01 R53 R54 T01 A99 KMV S01 e1*2007/46*1100*.. 74-136 235/50R18 R32 T01 - Frontantrieb 74-136 235/55R18 R32 T04 - geschl. Aufbau Ford Transit/Tourneo 74-136 215/55R18 G87 K1a K1b T99 A01 A12 A19 Custom 74-136 225/50R18 G49 K1c T99 A58 A99 Car FAC, FCC 74-136 225/50R18C G49 K1c T07 T09 KOV NoE NoP e11*2007/46*0676*..; 74-136 235/50R18 G87 K1c K2b T01 S01 e1*2007/46*1005*..; 74-136 245/45R18 G49 K1c T00 e5*2007/46*1034*.. - Frontantrieb - incl. Facelift 2018 §22 54373*00 Ford Transit/Tourneo 77-136 225/50R18C T07 T09 A12 A19 A58 Custom 77-136 235/50R18 A01 K3i T01 A99 Car KMV FAC, FCC 77-136 245/45R18 T00 NoE NoP S01 e11*2007/46* 0676*07-..; e1*2007/46*1005*..; e5*2007/46*1034*.. - Frontantrieb - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2018 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55049722 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ TP2 758 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 6 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. §22 54373*00 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55049722 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ TP2 758 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 6 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G49 Ist die Reifengröße 215/65R16 ww. 215/60R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G87 Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. §22 54373*00 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55049722 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ TP2 758 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 6 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R32 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R53 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R54 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). §22 54373*00 S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55049722 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ TP2 758 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2022. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 54373*00 Lambsheim, 20. September 2022 Blauth 00397295.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Bad Dürkheim, 24.05.2019 3ÁHJHKLQZHLVH für RIAL Leichtmetallfelgen 'DPLW6LHODQJH)UHXGHDQ,KUHQ5,$//HLFKWPHWDOOIHOJHQKDEHQEHDFKWHQ6LHELWWHGLHIROJHQGHQ3ÁHJHKLQ- ZHLVH(LQÁVVHZLH%UHPVVWDXE6FKPXW])HXFKWLJNHLW6DO]XQG6WHLQHODVVHQVLFKQLFKWYHUPHLGHQDEHULKUH $XVZLUNXQJDXIGLH)HOJHQOlVVWVLFKGXUFKVRUJIlOWLJH3ÁHJHEHVHLWLJHQRGHUPLQLPLHUHQ 5(,1,*81*6,17(59$//( Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. 5(,1,*81*60,77(/ Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. 5(,1,*81*67,336 • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden 'LH1LFKWEHDFKWXQJGLHVHU3ÁHJHKLQZHLVHIKUWQLFKW]XPJHQHUHOOHQ9HUOXVWGHU*DUDQWLHDQVSUFKHNDQQ DEHU]X%HVFKlGLJXQJHQGHU/HLFKWPHWDOOIHOJHQIKUHQGLHQDFKGHQYRUVWHKHQGHQ*DUDQWLHEHGLQJXQJHQ QLFKWXQWHUGLH*DUDQWLHIDOOHQ *$5$17,($86)$//%(,'(562*(1$117(1Å237,6&+(15$'$8)%(5(,781*´ EinigeWerkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum (UO|VFKHQGHU*DUDQWLH! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. Hersteller: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 ZZZULDOGH Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: kundenservice@supind.com Bad Dürkheim, Germany, May 24, 2019 &DUHLQVWUXFWLRQV for RIAL alloy wheels 7RHQVXUH\RXU5,$/DOOR\ZKHHOVEULQJ\RXODVWLQJHQMR\PHQWSOHDVHREVHUYHWKHIROORZLQJLQVWUXFWLRQV:KLOH EUDNHGXVWGLUWPRLVWXUHVDOWVWRQHVDQGRWKHUKD]DUGVDUHXQDYRLGDEOHLWLVSRVVLEOHWRSUHYHQWRUDWOHDVW PLQLPL]HDQ\GDPDJHWKURXJKDSSURSULDWHZKHHOFDUH 5(*8/$5&/($1,1* If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recommend regular clea- ning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, WKHZKHHOVVKRXOGEHFOHDQHGRQFHDZHHN0LQRUGDPDJHFKLSSLQJWRWKHSDLQWÀQLVKVKRXOGEHUHSDLUHGXVLQJFOHDUFRDWYDUQLVKWR SUHYHQWFRUURVLRQRIWKHXQGHUO\LQJVXUURXQGLQJPDWHULDOÀOLIRUPFRUURVLRQ &/($1,1*$*(176 We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly ob- serve the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, DVWKHVHFDQQHJDWLYHO\LPSDFWWKHSDLQWÀQLVKDQGSRVVLEO\HYHQWKHFDU·VEUDNLQJV\VWHP $'9,&(21&/($1,1* • When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out • Use clean and soft sponges and brushes only • Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand • If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended exposure/application time • Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly • Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel 5HSDLUGDPDJHWRWKHSDLQWÀQLVKLPPHGLDWHO\WRSUHYHQWR[LGDWLRQ • Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions • Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes )DLOXUHWRIROORZWKHVHLQVWUXFWLRQVGRHVQRWJHQHUDOO\QXOOLI\WKHSURGXFWZDUUDQW\LQLWVHQWLUHW\EXWFDQOHDG WRGDPDJHWRWKHDOOR\ZKHHOVWKDWLQDFFRUGDQFHZLWKWKHDSSOLFDEOHWHUPVDQGFRQGLWLRQVDUHQRWFRYHUHGE\ WKHZDUUDQW\ ,19$/,'$7,212):$55$17<,17+((9(172)5()85%,6+0(17 Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar servicesLQYDOLGDWHVWKHSURGXFWZDUUDQW\. For safety reasons, we strongly advise against the use of such services. Manufacturer: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 ZZZULDOGH Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: customerservice@supind.com