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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                National Type Approval

      ausgestellt von:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

      issued by:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


Genehmigungsnummer: 49714*04
Approval number:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
      DE-67098 Bad Dürkheim

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      Entfällt
      Not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      TP 707-6L
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49714*04
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49714*04




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                     DE-51105 Köln

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.05.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     55001614 (5. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49714*04
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     6                                                      1. Ausfertigung

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49714*04




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49714*04
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       29.05.2024
                     Date:
§22 49714*04




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49714 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001614 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-6L
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                                 QM-Nr.: 49 02 0142106

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            TP
               Typ                               TP 707-6L
               Radgröße                          7Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               FT3          TP 707-6L FT3 / ohne Ring               6/120/74,6         50        1260   2330

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49714
               Herstellerzeichen                 rial Germany
               Radtyp und Ausführung             TP 707-6L (s.o.)
               Radgröße                          7Jx17H2
§22 49714*04




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°      205                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Ford

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49714 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001614 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-6L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Tourneo Custom    100-125        215/60R17C   A91 T04 T09                           A19 A57 A99
               NXN                    100-125        215/65R17    A12 T03 Z19                           KOV NoE NoP
               e5*2018/858*00191*..   100-125        215/65R17C   A12 T08 Z19                           X35 S01
                                      100-125        225/55R17    A12 T01 X94
                                      100-125        225/55R17C   A12 T04 T09 X94
                                      100-125        225/60R17    A12 T03 Z19
                                      100-125        225/60R17C   A12 T07 Z19
                                      100-125        225/60R17C   A01 A12 G01 T07 Z16 Z17
                                      100-125        235/55R17    A12 T03
                                      100-125        235/60R17    A12 T02 T06 Z19
                                      100-125        235/60R17C   A12 Z19
               Ford Transit Custom    81-125         215/60R17C   A91 T04 T09                           A19 A57 A99
               NRN                    81-125         215/65R17    A12 T03 Z19                           KOV NoE NoP
               e5*2018/858*00192*..   81-125         215/65R17C   A12 T08 Z19                           X35 S01
                                      81-125         225/55R17    A12 T01 X94
                                      81-125         225/55R17C   A12 T04 T09 X94
                                      81-125         225/60R17    A12 T03 Z19
                                      81-125         225/60R17C   A12 T07 Z19
§22 49714*04




                                      81-125         225/60R17C   A01 A12 G01 T07 Z16 Z17
                                      81-125         235/55R17    A12 T03
                                      81-125         235/60R17    A12 T02 T06 Z19
                                      81-125         235/60R17C   A12 Z19


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49714 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001614 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-6L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5
               260 km/h               -       90%    100%
               270 km/h               -       85%    100%
               280 km/h               -       -      95%
               290 km/h               -       -      90%
               300 km/h               -       -      85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 49714*04




               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49714 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001614 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-6L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                 Seite 4 von 5
               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 49714*04




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X35   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
               Bremsscheibendurchmesser 308 mm an Achse 1.

               X94     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 19 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49714 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55001614 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-6L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 5
               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
§22 49714*04




               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. Mai 2024




               Kocher                                                               00427954.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf
die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung
  von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier
  sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu
reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:

SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com


                    www.atswheels.com • www.rial.de • www.alutec.de • www.anziowheels.com
Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-mize
any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. oroughly clean both the outside and the inside of the
wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint
finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform
corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner,
please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that
contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking
system.


Advice on cleaning
  • When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  • Use clean and soft sponges and brushes only
  • Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  • If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the
  maximum recommended exposure/application time
  • Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
  •   orough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  • Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  • Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered
by the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to
the wheel. ese services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty. For
safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:

SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:   +49 6322 9899 - 6000
Fax:    +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com


                    www.atswheels.com • www.rial.de • www.alutec.de • www.anziowheels.com