GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell TP
Typ TP 707-5L
Radgröße 7Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
P8 TP 707-5L P8 / ohne Ring 5/108/65,1 45 900 2200
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49713
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung TP 707-5L (s.o.)
Radgröße 7Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M12x1,25 Flachbund 110 36
für Alu-Räder
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A07 A19
SpaceTourer 70-130 215/60R17C A33 A58 A99 TP1
V 70-130 225/55R17 A33 T01 S02
e2*2007/46*0530*.., 70-130 225/55R17C A33
e2*2007/46*0531*.. 70-130 235/50R17 A12 T00
- geschl. Aufbau 70-130 235/55R17 A12
-ohne erhöhte Nutzlast
Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A07 A19
SpaceTourer 70-130 225/55R17C A33 A58 A99 TP2
V S02
e2*2007/46*0530*..,
e2*2007/46*0531*..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A07 A19
Traveller 70-130 215/60R17C A33 A58 A99 TP1
V 70-130 225/55R17 A33 T01 S02
e2*2007/46*0532*.., 70-130 225/55R17C A33
e2*2007/46*0533*.. 70-130 235/50R17 A12 T00
- geschl. Aufbau 70-130 235/55R17 A12
-ohne erhöhte Nutzlast
Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A07 A19
Traveller 70-130 225/55R17C A33 A58 A99 TP2
V S02
e2*2007/46*0532*..,
e2*2007/46*0533*..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Toyota Proace 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A07 A19
V 70-130 215/60R17C A33 A58 A99 TP1
e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/55R17 A33 T01 S02
e2*2007/46*0538*.. 70-130 225/55R17C A33
- geschl. Aufbau 70-130 235/50R17 A12 T00
-ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12
Toyota Proace 70-130 215/60R17C A33 A07 A07 A19
V 70-130 225/55R17C A33 A58 A99 TP2
e2*2007/46*0537*.., S02
e2*2007/46*0538*..
- geschl. Aufbau
- mit erhöhter Nutzlast
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).
TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Februar 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. Februar 2017
Blauth 00265985.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim