GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TP Typ TP 707-5L Radgröße 7Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) P8 TP 707-5L P8 / ohne Ring 5/108/65,1 45 900 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49713 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung TP 707-5L (s.o.) Radgröße 7Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M12x1,25 Flachbund 110 36 für Alu-Räder Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A07 A19 SpaceTourer 70-130 215/60R17C A33 A58 A99 TP1 V 70-130 225/55R17 A33 T01 S02 e2*2007/46*0530*.., 70-130 225/55R17C A33 e2*2007/46*0531*.. 70-130 235/50R17 A12 T00 - geschl. Aufbau 70-130 235/55R17 A12 -ohne erhöhte Nutzlast Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A07 A19 SpaceTourer 70-130 225/55R17C A33 A58 A99 TP2 V S02 e2*2007/46*0530*.., e2*2007/46*0531*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A07 A19 Traveller 70-130 215/60R17C A33 A58 A99 TP1 V 70-130 225/55R17 A33 T01 S02 e2*2007/46*0532*.., 70-130 225/55R17C A33 e2*2007/46*0533*.. 70-130 235/50R17 A12 T00 - geschl. Aufbau 70-130 235/55R17 A12 -ohne erhöhte Nutzlast Peugeot Expert-III/ 70-130 215/60R17C A33 A07 A07 A19 Traveller 70-130 225/55R17C A33 A58 A99 TP2 V S02 e2*2007/46*0532*.., e2*2007/46*0533*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Toyota Proace 70-130 215/60R17 A33 T00 A07 A07 A19 V 70-130 215/60R17C A33 A58 A99 TP1 e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/55R17 A33 T01 S02 e2*2007/46*0538*.. 70-130 225/55R17C A33 - geschl. Aufbau 70-130 235/50R17 A12 T00 -ohne erhöhte Nutzlast 70-130 235/55R17 A12 Toyota Proace 70-130 215/60R17C A33 A07 A07 A19 V 70-130 225/55R17C A33 A58 A99 TP2 e2*2007/46*0537*.., S02 e2*2007/46*0538*.. - geschl. Aufbau - mit erhöhter Nutzlast Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 4 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55008314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 4 T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R). TP2 Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Variante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 23. Februar 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. Februar 2017 Blauth 00265985.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim