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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55008314 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TP
Typ                               TP 707-5L
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
V1           TP 707-5L V1 / ohne Ring                5/120/65,1         55       1060    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49713
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             TP 707-5L (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm      180                    36
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm      200                    36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        MAN
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55008314 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                          PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller                              Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung           kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MAN TGE                      75,103,130      235/60R17C                                           A07 A12 A19
SYN1E                                                                                             A99 AFa NoE
e1*2007/46*1626*..                                                                                S02
- nur Frontantrieb
- geschl. Aufbau
MAN TGE 4x4                  103, 130        235/60R17C   A10                                     A07 A19 A56
SYN1E                                                                                             A99 S02
e1*2007/46*1626*..
- geschl. Aufbau
VW Amarok                    90-132          225/70R17    A10 R37                                 A07 A19 A57
2H, 2HS2                     90-132          235/65R17    A10 R37 T04 T08                         A99 KOV S01
e1*2007/46*0356*..;          90-132          235/70R17    A10 R37
e1*2007/46*0750*..           90-132          245/65R17    A10
- Pickup                     90-132          255/60R17    A01 A10 K1a K1b K2c T06 T10
- ohne Radhaus-              90-132          255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c
  Verbreiterungen
VW Amarok                    90-132          225/70R17    A10 R37                                 A07 A19 A57
2H, 2HS2                     90-132          235/65R17    A10 R37 T04 T08                         A99 KMV S01
e1*2007/46*0356*..;          90-132          235/70R17    A10 R37
e1*2007/46*0750*..           90-132          245/65R17    A10
- Pickup                     90-132          255/60R17    A10 T06 T10
- mit Radhaus-               90-132          255/65R17    A12
  Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-132          245/50R17    A12 T98 T99                             A07 A19 A99
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173          215/60R17C   A33                                     S01
e1*2001/116*                 62-173          225/55R17    A91 T01
0220*00-35;                  62-173          225/55R17C   A91
e1*2001/116*0286*..,         62-173          235/55R17    A12 T03 T99
L148                         62-173          255/50R17    A12 T00 T01
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173          215/60R17C   A33                                     A07 A19 A99
7HM, 7HMA                    62-173          225/55R17    A91 T01                                 S01
e1*2001/116*0218*..,         62-173          225/55R17C   A91
e1*2001/116*                 62-173          235/55R17    A12 T03 T99
0289*00-24                   62-173          255/50R17    A12 T00 T01
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150          215/60R17C   A33                                     A07 A19 A99
7J0                          62-150          225/55R17    A91 T01 T97                             S01
e1*2007/46*                  62-150          225/55R17C   A91
0130*00-15                   62-150          235/55R17    A12 T03 T99
- Transporter                62-150          245/50R17    A12 T98 T99
- geschl. Aufbau             62-150          255/50R17    A12 T00 T01
VW Bus (T6)                  62-150          215/60R17C   A33                                     A07 A19 A57
7HC                          62-150          225/55R17    A12 T01                                 A99 S01
e1*2001/116*                 62-150          225/55R17C   A12
0220*36-..                   62-150          225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
- Multivan, California,      62-150          235/55R17    A12 T03 T99
Transporter,...




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55008314 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller                           Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                              Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                   Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6)               62-150          215/60R17C   A33                                     A07 A19 A57
7HMA                      62-150          225/55R17    A12 T01                                 A99 S01
e1*2001/116*              62-150          225/55R17C   A12
0289*25-..                62-150          225/60R17    A01 A12 G01 T03
- California              62-150          235/55R17    A12 T03
VW Bus (T6)               62-150          215/60R17C   A33                                     A07 A19 A57
7J0                       62-150          225/55R17    A12 T01                                 A99 S01
e1*2007/46*               62-150          225/55R17C   A12
0130*16-..                62-150          225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
-Transporter              62-150          235/55R17    A12 T03 T99
- geschl.Aufbau
VW Crafter (II)           75,103,130      235/60R17C                                           A07 A12 A19
SYN1E                                                                                          A99 AFa NoE
e1*2007/46*1613*..                                                                             S02
- nur Frontantrieb
- geschl. Aufbau
VW Crafter (II) 4Motion   103, 130        235/60R17C   A10                                     A07 A19 A56
SY1NE                                                                                          A99 S02
e1*2007/46*1613*..
- geschl. Aufbau

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V       W       Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%     100% 100%
230 km/h                  94%     100% 100%
240 km/h                  91%     100% 100%
250 km/h                  -       95%     100%
260 km/h                  -       90%     100%
270 km/h                  -       85%     100%
280 km/h                  -       -       95%
290 km/h                  -       -       90%
300 km/h                  -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55008314 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln
im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55008314 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 5 von 6

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49713 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55008314 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ TP 707-5L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                              Seite 6 von 6

T10     Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Januar 2019




Blauth                                                                   00310459.DOC




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