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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000565

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067113 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7Jx16EH2+ Typ X10 706
                       Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                           Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                           (mm)
                       40.W3        X10 706 W3 / ohne Ring                 5/120/72,6         40        680    2080


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°          130                    27


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                        BMW

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
R124 000565, Erw. 03




                       Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       BMW 1er-Reihe           70-151          205/55R16     A91 ECE                             A19 A57 A99
                       1K2                     70-175          205/55R16     A91 ECE M+S                         Y84 S02
                       e1*2007/46*0273*04-..
                       - ab Modelljahr 2013
                       - incl. Facelift 2015
                       - 3 Türer
                       BMW 1er-Reihe           70-151          205/55R16     A91 ECE                             A19 A57 A99
                       1K4                     70-175          205/55R16     A91 ECE M+S                         Y85 S02
                       e1*2007/46*0283*04-..
                       - ab Modelljahr 2012
                       - incl. Facelift 2015
                       - 5 Türer
                       BMW 2er-Reihe           100-151         205/55R16     A91 ECE                             A19 A57 A99
                       1C                                                                                        Cbo Cpe S02
                       e1*2007/46*0277*08-..

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000565

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067113 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 7Jx16EH2+ Typ X10 706
                       Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                       werden.

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 3 mm zum Bremssattel zu achten.
R124 000565, Erw. 03




                       Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                       Limousine, Roadster.

                       Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Fließheck.

                       Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Fließheck.



                       Lambsheim, 27. Juni 2017                                                    00274122.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim