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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                               National Type Approval

      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                         Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2 bzw. EH2+

      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                   special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2 bzw. EH2+


Genehmigungsnummer: 49509                       Erweiterung: 05
Approval number:                                Extension:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
      DE-67098 Bad Dürkheim

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      Entfällt
      Not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      X10 706
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49509                         Erweiterung: 05
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49509, Erweiterung 05




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   04.12.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55055313 (6. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49509                        Erweiterung: 05
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   3, 4                                                   4. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49509, Erweiterung 05




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          4

Genehmigungsnummer: 49509                       Erweiterung: 05
Approval number:                                Extension:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Aktualisierung des Verwendungsbereichs
      Update of the range of application

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        19.12.2019
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




      Anlagen:
      Enclosures:
      Gemäß Inhaltsverzeichnis
      According to index
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49509 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55055313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2, Typ X10 706
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0131806

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          X10
                             Typ                             X10 706
                             Radgröße                        7Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                             W6           X10 706 W6 / ohne Ring               5/112/66,6         47          700    2040

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49509
§ 22 49509, Erweiterung 05




                             Herstellerzeichen               UNIWHEELS Germany
                             Radtyp und Ausführung           X10 706 (s.o.)
                             Radgröße                        7Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°   140                     28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49509 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55055313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2, Typ X10 706
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe          85-103        195/60R16     A33 M+S                               A19 A58 A99
                             F1H                    85-103        205/55R16     A90                                   Flh V16 Z16
                             e1*2007/46*2018*..     85-103        215/55R16     A01 A12 K2b                           S01
                                                    85-103        225/50R16     A01 A12 K2b
                             BMW 2er Active         70-141        195/65R16     A11 M+S R09                           A19 A57 A99
                             Tourer                 70-141        205/60R16     A01 A31 K2b                           B29 Flh V00
                             UKL-L, F2AT            70-141        215/55R16     A01 A12 K2b                           V16 S01
                             e1*2007/46*            70-141        215/60R16     A01 A12 K2b
                             0371*13-..;            70-141        225/55R16     A01 A12 K2b
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Gran Tourer    70-110        195/65R16     A11 M+S R09 140                       A19 A57 A99
                             UKL-L, F2GT            70-110        205/60R16     A01 A31 K2b 140                       B29 V00 V16
                             e1*2007/46*            70-110        215/55R16     A01 A12 K2b 140                       Ver S01
                             0371*18-..;            70-110        215/60R16     A01 A12 K2b 140
                             e1*2007/46*1677*..     70-110        225/55R16     A01 A12 K2b 140
                             Mini Clubman           75-110        195/60R16     A11 A58 M+S                           A19 A99 Car
§ 22 49509, Erweiterung 05




                             One/Cooper ,/D,/S      75-110        205/55R16     A01 A31 A58 K2b                       V00 V16 S01
                             UKL-L, FMK             75-110        215/55R16     A01 A12 A58 K2b
                             e1*2007/46*            75-110        225/50R16     A01 A12 A58 K1b K2b K6w
                             0371*19-..,            75-155        205/55R16     A01 A31 A57 K2b M+S
                             e1*2007/46*1683*..     75-155        215/55R16     A01 A12 A57 K2b M+S

                             Mini Countryman        75-110        205/65R16     A33                                   A19 A57 A99
                             FMX                    75-110        215/60R16     A12                                   KMV NoH
                             e1*2007/46*1682*..     75-110        215/65R16     A12                                   S01
                                                    75-110        225/60R16     A01 A12 K2b
                                                    75-110        235/60R16     A01 A12 K2b
                             Mini One/Cooper ,/D,   55-155        195/55R16     K2b                                   A01 A12 A19
                             /S                     55-155        215/45R16     K2b                                   A58 A99 Cbo
                             UKL-L, FML2, FML4,                                                                       Flh V16 S01
                             FMCA
                             e1*2007/46*
                             0371*10-..,
                             e1*2007/46*1678*..,
                             e1*2007/46*1679*..,
                             e1*2007/46*1680*..,
                             - 3/5-Türer / Cabrio

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55055313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2, Typ X10 706
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 6

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%
§ 22 49509, Erweiterung 05




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55055313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2, Typ X10 706
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 49509, Erweiterung 05




                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K6w     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49509 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55055313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2, Typ X10 706
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 49509, Erweiterung 05




                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49509 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55055313 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2, Typ X10 706
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Dezember 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§ 22 49509, Erweiterung 05




                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. Dezember 2019




                             Blauth                                                         00333971.DOC JR-GB




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             Hinweisblatt „Radabdeckung“

                             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                             erhältlich sind, gem. den Auflagen

                             K1a, K1b, K1c und
                             K2a, K2b, K2c

                             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                             kleben.

                                                                         Vorderachse
§ 22 49509, Erweiterung 05




                             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                                         Hinterachse




                             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 24.05.2019



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Damit Sie lange Freude an Ihren RIAL Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehin-
weise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre
Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000

                                                                                                              www.rial.de
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com
Bad Dürkheim, Germany, May 24, 2019



Care instructions
for RIAL alloy wheels
To ensure your RIAL alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least
minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recommend regular clea-
ning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter,
the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to
prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly ob-
serve the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols,
as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
•	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
•	 Use clean and soft sponges and brushes only
•	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
•	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended
	 exposure/application time
•	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
•	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
•	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
•	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions
•	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. These
services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the
use of these or similar services invalidates the product warranty. For safety reasons, we strongly advise against the use of such
services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000

                                                                                                              www.rial.de
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com