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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000565

                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55067113 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7Jx16EH2+ Typ X10 706
                       Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                         (mm)
                       52.W6        X10 706 W6 / ohne Ring               5/112/66,6         52        680    2080


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        140                    28


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                       BMW
                                                        Mini/BMW
R124 000565, Erw. 03




                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       BMW 2er Active          70-141        205/60R16     A91 ECE                             A19 A57 A99
                       Tourer                                                                                  Flh S02
                       UKL-L, F2AT
                       e1*2007/46*
                       0371*13-..;
                       e1*2007/46*1675*..
                       BMW 2er Gran Tourer     70-110        205/60R16     A91 ECE                             A19 A57 A99
                       UKL-L, F2GT                                                                             Ver S02
                       e1*2007/46*
                       0371*18-..;
                       e1*2007/46*1677*..
                       Mini Clubman            75-110        205/55R16     A58 ECE                             A12 A19 A99
                       One/Cooper ,/D,/S       75-155        205/55R16     A57 ECE M+S                         Car S02
                       UKL-L, FMK
                       e1*2007/46*
                       0371*19-..,
                       e1*2007/46*1683*..

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55067113 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx16EH2+ Typ X10 706
                       Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 2

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
R124 000565, Erw. 03




                       A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                       werden.

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                       (z.B. Verso, Gran, ...)



                       Lambsheim, 27. Juni 2017                                                      00274119.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim