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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
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             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             die Erweiterung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             approval extended
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 000798                     Erweiterung Nr.: 01
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Uniwheels Leichtmetallräder GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      X10 707

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000798, Erweiterung 01
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7J

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      siehe Prüfbericht Nr. 0.7
      see test report no. 0.7

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
      original mounting parts of the vehicle manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      siehe Prüfbericht Nr. 0.9
      see test report no. 0.9

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
      DE-67098 Bad Dürkheim

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      Februar 2016 und März 2016
      february 2016 and March 2016

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51101 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      06.04.2016

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0186 15 (2. Ausfertigung)
                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000798, Erweiterung 01
Approval No.:

9.     Bemerkungen:
       Remarks:
       entfällt
       not applicable

10.    Die Genehmigung wird erweitert
       Approval extended

11.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
       Reason(s) for the extension (if applicable):
       Erweiterung des Verwendungsbereichs
       extension of range of application

       siehe Anlage 1
       see Appendix 1

12.    Ort:              DE-24932 Flensburg
       Place:

13.    Datum:            02.05.2016
       Date:

14.    Unterschrift:     Im Auftrag
       Signature:




      Frederik Maß
Bad Dürkheim, 20.06.2016



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                                     www.rial.de