GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell X10 Typ X10 707 Radgröße 7 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) V2 X10 707 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 47 640 2050 12/2015 V2 X10 707 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 49 640 2050 12/2015 W6 X10 707 W6 / ohne Ring 5/112/66,7 47 675 2050 12/2015 W6 X10 707 W6 / ohne Ring 5/112/66,7 54 675 2050 12/2015 W3 X10 707 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 40 700 2150 2/2015 W3 X10 707 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 50 550 2050 2/2015 Kennzeichnung KBA-Nummer 50285 Herstellerzeichen UNIWHEELS Germany Radtyp und Ausführung X10 707 Radgröße 7J x17 H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen UPP Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 3 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/120 50 550 2050 5/112 47 640 2050 5/112 49 640 2050 5/120 40 700 2150 5/112 47 675 2050 5/112 54 675 2050 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 195/45R17 40 700 5/120 195/45R17 50 550 5/112 195/45R17 49 640 5/112 195/45R17 54 600 5/112 195/45R17 54 675 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 255/55R17 40 700 5/112 255/55R17 49 700 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,707 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Februar 2015 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 3 Anlagen Beschreibung - 06.03.2015 Radzeichnung 4210-03 10.11.2014 mit Änderung vom 02.12.2014 Radzeichnung 4211-03 18.11.2014 mit Änderung vom 02.12.2014 Radzeichnung 4212-03 18.11.2014 mit Änderung vom 02.12.2014 Radzeichnung 4213-03 19.11.2014 mit Änderung vom 02.12.2014 Radzeichnung 4214-03 19.11.2014 mit Änderung vom 02.12.2014 Befestigungsmittelzeichnung 3810-01 06.09.2012 Nabenkappenzeichnung 2797-02 25.04.2007 mit Änderung vom 02.03.2010 Nabenkappenzeichnung 3676-02 24.10.2011 mit Änderung vom 02.12.2013 Nabenkappenzeichnung 4157-01 17.09.2014 Verwendungen Anlage 1 bis 6 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 6. April 2016 Blauth 00247152.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Bad Dürkheim, 20.06.2016 Pflegehinweise für RIAL Leichtmetallfelgen Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de