GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell X10
Typ X10 707
Radgröße 7J x17 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W3 X10 707 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 40 700 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50285
Herstellerzeichen UNIWHEELS Germany
Radtyp und Ausführung X10 707
Radgröße 7J x17 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32,5
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 25
S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27
S05 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe 100-160 205/50R17 K1a A01 A07 A12
182, 1C 100-160 215/45R17 K1a T87 T88 T91 A19 A99 Cbo
e1*2001/116*0352*.., 100-160 225/45R17 K1a T90 Cpe V17 S03
e1*2007/46* 225-240 205/50R17 K1a M+S
0277*00-07 225-240 215/45R17 K1a M+S T91
- Coupé, Cabrio 225-240 225/45R17 K1a M+S T90
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe 85-195 205/50R17 A07 A12 A19
187 85-195 215/45R17 T87 T88 T91 A99 Flh V17
e1*2001/116* 85-195 225/45R17 S03
0287*00-09
BMW 1er-Reihe 66-195 205/50R17 K1a A01 A07 A12
187, 1K2, 1K4 66-195 215/45R17 K1a T87 T88 T91 A19 A99 Flh
e1*2001/116* 66-195 225/45R17 K1a V17 S03
0287*10-..,
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe 70-175 205/50R17 A91 T89 T93 A07 A19 A58
1K2 70-175 215/45R17 A91 T87 T91 A99 BW7 V17
e1*2007/46*0273*04-.. 70-175 225/45R17 A91 Y84 S04
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2015
- 3 Türer
BMW 1er-Reihe 70-175 205/50R17 A91 T89 T93 A07 A19 A58
1K4 70-175 215/45R17 A91 T87 T91 A99 BW7 V17
e1*2007/46*0283*04-.. 70-175 225/45R17 A91 Y85 S04
- ab Modelljahr 2012
- incl. Facelift 2015
- 5 Türer
BMW 2er-Reihe 100-180 205/50R17 A91 A07 A19 A58
1C 100-180 215/45R17 A91 A99 BW7 Cbo
e1*2007/46*0277*08-.. 100-180 225/45R17 A91 Cpe V17 S04
BMW 3er-Allrad 135-170 205/50R17 A47 R37 T89 T93 A07 A19 A99
346X 135-170 215/45R17 A32 R37 T87 T88 T91 B03 Car Lim
e1*98/14*,2001/116* 135-170 225/45R17 A12 R35 T90 T91 T93 V17 S03
0144*..
BMW 3er-Compact 85-141 205/50R17 A47 T89 A07 A19 A99
346K 85-141 215/45R17 A32 T87 T88 T91 B03 V17 S03
e1*98/14*0167*.., 85-141 225/45R17 A12
e1*2001/116*0167*..
BMW 3er-Reihe 66-125 215/45R17 R37 A01 A07 A12
3/CG 66-125 225/45R17 R35 A19 A99 B03
e1*93/81*0017*.., L02 S03
e1*98/14*0017*..
BMW 3er-Reihe 66-125 215/45R17 R37 A07 A12 A19
3/CG 66-125 225/45R17 R35 A99 B03 X43
e1*93/81*0017*.., S03
e1*98/14*0017*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 77-170 205/50R17 A47 M+S R09 T89 T93 A07 A19 A99
346C, 346R 77-170 205/50R17 A47 R37 T89 T93 B03 Cbo Cpe
e1*98/14,2001/116* 77-170 215/45R17 A32 T87 T88 T91 V17 S03
0112, 0146*.. 77-170 225/45R17 A12 R35 T90 T91
BMW 3er-Reihe 77-170 205/50R17 A47 M+S R09 T89 T93 A07 A19 A99
346L 77-170 205/50R17 A47 R37 T89 T93 B03 Car Lim
e1*97/27*0097*.., 77-170 215/45R17 A32 T87 T88 T91 V17 S03
e1*98/14*0097*.. 77-170 225/45R17 A12 R35 T90 T91 T93
BMW 3er-Reihe 75-142 215/45R17 R37 T87 T88 A07 A12 A19
3B, 3/B 75-142 225/45R17 R35 A99 B03 X43
F920, S03
e1*93/81*0016*..
BMW 3er-Reihe 75-142 215/45R17 R37 T87 T88 A01 A07 A12
3B, 3/B 75-142 225/45R17 R35 A19 A99 B03
F920, L02 S03
e1*93/81*0016*..
BMW 3er-Reihe 66-142 215/45R17 R37 T87 T88 T91 A01 A07 A12
3C, 3/C 66-142 225/45R17 R35 A19 A99 B03
F547, L02 S03
e1*93/81*0015*..
BMW 3er-Reihe 66-142 215/45R17 R37 T87 T88 T91 A07 A12 A19
3C, 3/C 66-142 225/45R17 R35 A99 B03 X43
F547, S03
e1*93/81*0015*..
BMW 3er-Reihe 210-217 215/45R17 M+S R09 A07 A11 A19
M3B, M3/B 236 225/45R17 M+S R09 A99 S03
G191,
e1*93/81*0032*..
BMW M135i 235, 240 205/50R17 A91 M+S A07 A19 A58
1K2/1K4 235, 240 215/45R17 A91 M+S T91 A99 BW7 Flh
e1*2007/46*0273*04-.. 235, 240 225/45R17 A91 M+S V17 S04
e1*2007/46*0283*04-..
- incl. Facelift 2015
BMW M235i 240 205/50R17 A91 M+S A07 A19 A58
1C 240 215/45R17 A91 M+S A99 BW7 Cbo
e1*2007/46*0277*08-.. 240 225/45R17 A91 M+S Cpe V17 S04
BMW X3 100-160 215/60R17 A10 A07 A19 A99
X83 100-160 225/55R17 A10 B03 S02
e1*2001/116*0249*.. 100-160 235/55R17 A10
100-160 245/50R17 A12
100-160 245/55R17 A12
100-200 215/60R17 A10 M+S R37
100-200 225/55R17 A10 M+S R37
100-200 235/55R17 A10 M+S
100-200 245/50R17 A12 M+S
100-200 245/55R17 A12 M+S
BMW Z3 85-125 215/45R17 Cbo R37 A07 A12 A19
R/C 85-170 225/45R17 Cbo Cpe R35 A99 B03 S03
e1*93/81*0029*..,
e1*98/14*0029*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4 110,125 205/50R17 R37 A07 A10 A19
Z85 110,125 215/45R17 R37 A99 B03 Cbo
e1*2001/116*0219*.. 110-160 205/50R17 M+S V17 S03
110-160 215/45R17 M+S
110-160 225/45R17
110-170 225/45R17 M+S
Mini Countryman 66-135 205/50R17 K1a K1b K2b A01 A07 A12
UKL/X, -/N1 66-135 205/55R17 K1a K1b K2b A19 A57 A99
e1*2007/46*0496*..; 66-135 215/50R17 K1a K1b K2b Y85 S05
e24*2007/46*0023*.. 66-135 215/55R17 K1a K1b K2b
- One, Cooper, -/D/-S/- 66-135 225/50R17 K1a K1b K2b
SD 66-135 235/50R17 K1c K2c K6v
Mini Paceman 82-135 205/50R17 K1a K1b K2b A01 A07 A12
UKL-C/X 82-135 205/55R17 K1a K1b K2b A19 A57 A99
e1*2007/46*0563*..; 82-135 215/50R17 K1a K1b K2b Cpe S05
- Cooper -/D/-S/-SD 82-135 215/55R17 K1a K1b K2b
82-135 225/50R17 K1a K1b K2b
82-135 235/50R17 K1c K2c K6v
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Seite 7 von 8
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 195/45R17 215/40R17
Nr. 3 205/40R17 225/35R17
Nr. 4 205/45R17 235/40R17
Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 205/55R17 225/50R17
Nr. 7 215/40R17 245/35R17
Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17
Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10 215/55R17 235/50R17
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50285 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55018515 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x17 H2 Typ X10 707
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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X43 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
225/55R15, 225/50R16 oder 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung). Dies sind Fahrzeuge mit serienmäßiger Lenkeinschlag-
Begrenzung.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. April 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. April 2016
Blauth 00242371.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016
Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
• Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
• Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
• Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
fehl am Platz
• Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
• Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
• Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
• Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
• Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
Herstellerangaben zu beachten.
• Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany
Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de