GUTACHTEN zur ABE Nr. 49510 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55055113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ ww. 7,5Jx17H2 Typ X10 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell X10 Typ X10 757 Radgröße 7,5 J x 17 EH2+ ww. 7,5 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) W3 X10 757 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 32 745 2160 8/2014 W3 X10 757 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 37 740 2150 8/2014 W3 X10 757 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 43 740 2150 8/2014 Kennzeichnung KBA-Nummer 49510 Herstellerzeichen Uniwheels Radtyp und Ausführung X10 757 W3 Radgröße 7,5Jx17EH2+ ww. 7,5Jx17H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen UPP Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/120 37 740 2150 5/120 43 740 2150 5/120 32 745 2160 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49510 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55055113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ ww. 7,5Jx17H2 Typ X10 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 3 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 205/50R17 37 740 5/120 205/50R17 43 740 5/120 205/50R17 43 745 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120/72,6 245/40R17 32 740 5/120/72,6 245/40R17 32 745 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,886 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Juni 2013 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 08.08.2013 mit Änderung vom 28.08.2014 Nabenkappenzeichnung 2797-02 25.04.2007 mit Änderung vom 02.03.2010 Radzeichnung 3880-07 15.04.2013 mit Änderung vom 25.02.2014 Radzeichnung 3881-07 12.04.2013 mit Änderung vom 24.02.2014 Radzeichnung 4089-02 30.05.2014 mit Änderung vom 14.08.2014 Verwendungen Anlage 1 bis 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49510 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55055113 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ ww. 7,5Jx17H2 Typ X10 757 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 3 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. März 2016 Blauth 00245191.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Bad Dürkheim, 20.06.2016 Pflegehinweise für RIAL Leichtmetallfelgen Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de