Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49763*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 EH2+ Typ: X10 808 Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49763*01 Die ABE-Nr. 49763 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ X10 808, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55014214 (2.Ausfertigung) vom 06.06.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1, 2, 3 (2. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 06.06.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 23.06.2014 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55014214 (2.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 11.06.2014