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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000601

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55017614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ X10 808
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
30.W3        X10 808 W3 / ohne Ring                 5/120/72,6         30        830    2160


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°           120                    25
S03       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°          130                    27


Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid    225, 235        245/45R18     A32 ECE                             A14 A21 A63
HY                                                                                        Lim S03
e1*2007/46*0323*..
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT              120-300         245/50R18     A10 A84 ECE                         A14 A21 A63
GT, K-N1                120-330         245/50R18     A10 A84 ECE M+S                     Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                       S03
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT              120-300         245/50R18     A10 ECE                             A14 A21 A63
GT, K-N1                120-330         245/50R18     A10 ECE M+S                         Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                       S03
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-330         245/45R18     A32 A84 ECE                         A14 A21 A63
5L                                                                                        L04 Lim S03
e1*2007/46*0363*..
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-330         245/45R18     A32 ECE                             A14 A21 A63
5L                                                                                        L05 Lim S03
e1*2007/46*0363*..
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-330         245/45R18     A32 A84 ECE                         A14 A21 A63
5K, K-N1                                                                                  Car L04 S03
e1*2007/46*0455*..,
e1*2007/46*0508*..
- mit Allradlenkung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000601

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55017614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ X10 808
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Touring        100-330        245/45R18   A32 ECE                                A14 A21 A63
5K, K-N1                                                                                 Car L05 S03
e1*2007/46*0455*..,
e1*2007/46*0508*..
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230-330        245/45R18   A32 ECE                                A14 A21 A63
6C                                                                                       A84 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                       S03
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/50R18   A10 ECE                                A14 A21 A63
HY, 3-HY, 7L           235, 330       245/50R18   A10 ECE M+S                            NBF S03
e1*2007/46*0323*..;
e1*2007/46*0586*..;
e1*2007/46*0276*..
BMW 7er-Reihe          155-400        245/50R18   A10 A84 ECE                            A14 A21 A63
701, 7L                                                                                  L04 NBF S03
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-400        245/50R18   A10 ECE                                A14 A21 A63
701, 7L                                                                                  L05 NBF S03
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW X1                 85-190         225/45R18   A32 ECE                                A14 A21 A63
X1, X-N1, X1-N1                                                                          S02
e1*2007/46*0275*..;
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ECE R-124 000601

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55017614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ X10 808
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000601

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55017614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18EH2+ Typ X10 808
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 17. Oktober 2014                                                           00218479.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim