Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49763*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 EH2+
Typ: X10 808
Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 49763*01
Die ABE-Nr. 49763 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ X10
808, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55014214 (2.Ausfertigung) vom
06.06.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1, 2, 3 (2. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 06.06.2014
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 23.06.2014
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55014214 (2.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
11.06.2014