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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000601

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55017614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 8Jx17EH2+ Typ X10 808
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 1 von 2


Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
43.W3        X10 808 W3 / ohne Ring                   5/120/72,6         43       740     2260


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M12x1,5         Kegel 60°       120                     25
S03       Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°       130                     27


Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4        145-200         245/40R18       ECE                                0A1 A04 A05
560X                                                                                        A09 A12 A14
e1*2001/116*0322*..                                                                         A21 A56 Lim
                                                                                            S02
BMW 5er-Touring 4x4      145-200         245/40R18      T93 T97 ECE                         0A1 A04 A05
560X                                                                                        A09 A12 A14
e1*2001/116*0322*..                                                                         A21 A56 Car
                                                                                            S02
BMW X3                   100-230         245/50R18      A32 ECE                             0A1 A04 A05
X3, X-N1                                                                                    A09 A14 A21
e1*2007/46*0512*..;                                                                         A63 B90 S03
e1*2007/46*0454*..


Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

A09    Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000601

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55017614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 8Jx17EH2+ Typ X10 808
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 2 von 2

A14     Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

B90   Nachrüstrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Lambsheim, 28. Februar 2014                                                             00207089.DOC




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