Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt die Erteilung der Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 COMMUNICATION issued by: Kraftfahrt-Bundesamt approval granted of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 Nummer der Genehmigung: 000930 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: X10X-858 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000930 Approval No.: 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 8,5 J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Prüfbericht Nr. 0.7 see test report no. 0.7 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Prüfbericht Nr. 0.9 see test report no. 0.9 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH DE-67098 Bad Dürkheim 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: September 2015 september 2015 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH DE-51101 Köln 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 14.10.2015 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55 0836 15 (1. Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000930 Approval No.: 9. Bemerkungen: Remarks: entfällt not applicable 10. Die Genehmigung wird erteilt Approval granted 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): entfällt not applicable 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 03.11.2015 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Nina Haderup Bad Dürkheim, 20.06.2016 Pflegehinweise für RIAL Leichtmetallfelgen Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de