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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54585 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001289-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  CA1.6605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            CA1.6605
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        RONAL
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   CA1.6605.154
Radausführungskennz.:                                            CA1.6605.154
Radgröße:                                                           6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   68 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               130 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                             78,10 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                                1400 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:        DANGEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                                       180 Nm
                Schaftlänge 30 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V50CB                          e9*KS07/46*6248*..
V50CC                          e9*2007/46*6482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Citroen Jumper 4x4        215/75R16C                               A02) bis A10)
                (geschlossener Kasten A93) N225)                                   BF1) E80) S03)
                mit oder ohne
                Seitenscheiben, Serie nur 225/75R16C
                16-Zoll)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54585 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001289-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  CA1.6605


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V50FB                           e9*KS07/46*6249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 109      Fiat Ducato Maxi 4x4    215/75R16C                          A02) bis A10)
                (geschlossener Kasten A93) N225)                            BF1) E80) S03)
                mit oder ohne
                Seitenscheiben)         225/75R16C


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V50PB                          e9*KS07/46*6247*..
V50PC                          e9*2007/46*6481*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Peugeot Boxer 4x4         215/75R16C                        A02) bis A10)
                (geschlossener Kasten A93) N225)                            BF1) E80) S03)
                mit oder ohne
                Seitenscheiben, Serie nur 225/75R16C
                16-Zoll)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54585 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001289-A0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  CA1.6605


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CA1.6605 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2023