TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Hersteller : Auto-Cycle-Trading GmbH
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombination
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH
Landkommissärstr. 18
76801 Landau (Pfalz)
Institut für Verkehrssicherheit Telefon: +49(0)221 806-1971 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 Seite 0
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Telefax: +49(0)221 830-1101 410057vw.doc
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Teilegutachten
Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
(Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur
der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen
gemäß §19 Abs. 3 StVZO
bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO)
über die Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
mit geänderten Funktionsmaßen
0. Allgemeines
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug
unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/
Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der
beschriebenen Umrüstung auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148
schriftlich bestätigt hat.
Dieses Teilegutachten oder die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der
Antragsteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
1. Name und Anschrift des Antragstellers
Auto-Cycle-Trading GmbH
Landkommissärstr. 18
76801 Landau (Pfalz)
2. Name und Anschrift des Prüflaboratoriums
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge / Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll)
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Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
3. Prüfgegenstand
3.1. Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil
Vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen
Art : einteilige Leichtmetallgußräder
Hersteller : Auto-Cycle-Trading GmbH
Landkommissärstr. 18
76801 Landau (Pfalz)
Radtyp : 1.4524.24
Technische Beschreibung : Sonderräder
Radgröße : 7½Jx15 H2
Einpreßtiefe in mm : 25 (positiv)
Zul. Radlast in kg : 525
Lochkreisdurchmesser in mm : 100
Lochzahl : 4
Mittenlochdurchmesser in mm : 57,05
Zentrierart : Mittenzentrierung
Max. Abrollumfang in mm : 1872
Befestigungselemente : Radschrauben M12x1,5 m. Kegelbund (Kegelwinkel
60°), Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment in Nm : 110
Spurverbreiterung in mm : bis zu 26
3.2. Kennzeichnung (Art / Ort)
(erhaben eingegossen oder eingeprägt)
Innenseite Außenseite
Fabrikmarke : - ACT
Radgröße : - 7.5x15 H2
Radtyp-/Ausführung : - 1.4524.24
Einpreßtiefe : - E25
Herkunftsmerkmal : - Germany
Herstellungsdatum : - Monat und Jahr
3.3. Eingangsdatum des Prüfgegen-
standes / Prüffahrzeuges : 49.KW 1993
3.4. Datum der Prüfung : 49.KW 1993/50.KW 1996/25.KW 1997/17.KW 1998
3.5. Ort der Prüfung : Köln
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Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW (D) Schlüssel-Nr. 0600
Typ Motor- Verkaufs- Fahrzeug Bereifung, Auflagen
leistung bezeichnung ABE-Nr. ggf. Auflagen bzw.
in kW bzw. bzw. Hinweise Hinweise
EG-BE
19E Ottomotor: Golf, Jetta D 186 195/50 R15-82 A3)bisA9)A12)
33-102 D 186/1 R41c) B8)B16)G3)H1)
D 186/2 H2)K3)K4)K6a)
Dieselmotor: 205/50 R15-86 K9a)K21)K33)
40-59
19E-299 Ottomotor: Golf Syncro, E 083 215/45 R15-82
66-100 Jetta Syncro R20)
19E Ottomotor: Golf GTI G60 D 186/2 195/50 R15-82 A3)bisA9)A12)
118 R41c) B8)B16)G3)H1)
19E-299 Ottomotor: Golf GTI G60 E 083 H2)K4)K6a)
118 Syncro/Rallye 205/50 R15-86 K9a)K21)
19E-299 Ottomotor: Golf Country 195/60 R15-87
Ausf. C1P.. 72 R41c)
205/60 R15-91
32B alle Passat, Santana B 870 195/55 R15-84 A3)bisA9)A12)
Passat Variant B 870/1 K2)R41c) B16)G3)K1)
R16)
195/60 R15-87
K2)R41c)
205/50 R15-86
K2)K10)
205/55 R15-87
K2)K10)
215/50 R15-88
H1)H2)K4)K6a)
K9a)K29)
225/50 R15-90
H1)H2)K4)K6a)
K9a)K10)K29)
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Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW (D) Schlüssel-Nr. 0600
Typ Motor- Verkaufs- Fahrzeug Bereifung, Auflagen
leistung bezeichnung ABE-Nr. ggf. Auflagen bzw.
in kW bzw. bzw. Hinweise Hinweise
EG-BE
32B-299 alle Passat Syncro, D 522 205/50 R15-86 A3)bisA9)A12)
Passat Variant K1)K2)K10) B16)G3)R16)
Syncro
205/55 R15-87
K1)K2)K10)
215/50 R15-88
H1)H2)K1)K4)
K6a)K9a)K29)
225/50 R15-90
H1)H2)K1)K4)
K6a)K9a)K10)
K29)
35I Ottomotor: Passat, E 657 195/55 R15-84 A3)bisA9)A12)
53-100 Passat Variant E 657/1 R41c) B16)G3)H1)
K3)K4)K6a)
Dieselmotor: 195/60 R15-87 K9a)R3)V2a)
50-66 R41c)
205/50 R15-86
205/55 R15-87
35I-299 Ottomotor: Passat Syncro E 960 195/55 R15-84 A3)bisA9)A12)
85, 118 Passat Variant R1a)R41c) B16)G3)H1)
Syncro K3)K4)K6a)
195/60 R15-87 K9a)R3)
R1a)R41c)
205/50 R15-86
205/55 R15-87
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Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW (D) Schlüssel-Nr. 0600/0603
Typ Motor- Verkaufs- Fahrzeug Bereifung, Auflagen
leistung bezeichnung ABE-Nr. ggf. Auflagen bzw.
in kW bzw. bzw. Hinweise Hinweise
EG-BE
1HX0 Ottomotor: Golf. Jetta, F 804 195/50 R15-82 A3)bisA9)A12)
44-85 Vento H2)H5)K1)K4) B16)G3)V2a)
1H zus. Syncro e1*96/79* R41c)
Dieselmotor: 0068*..
1HX0F 47-81 Golf (LKW) F894 205/50 R15-86
1EX0 Ottomotor: Golf Cabriolet G 407 H1)H2)K3)K4)
55-85 K11)K37)
1E e1*96/79*
Dieselmotor: 0070*.. 215/45 R15-82
66-81 bis NT 02 H1)H2)K3)K4)
1HX1 Ottomotor: Golf Syncro G 156 K11)K37)R20)
66 e1*92/53*
0004
Dieselmotor: e1*93/81*
66 0004
1HX0 Ottomotor: Golf Variant F 804 195/50 R15-82 A3)bisA9)A12)
44-85 H2)H5)K1)K4) B16)F20)G3)
R41c) V2a)
1H Dieselmotor: zus. Syncro e1*96/79*
47-81 0068*.. 205/50 R15-86
1HX0F Golf Variant F 894 H1)H2)K3)K4)
(LKW) K11)K37)
215/45 R15-82
H1)H2)K3)K4)
K11)K37)R20)
53I Ottomotor: Corrado E 664 195/50 R15-82 A3)bisA9)A12)
79-100 E 664/1 K4)K11)R41c) B16)G3)V2a)
195/55 R15-84
K4)K11)R41c)
205/50 R15-86
H6)K4)K11)
215/45 R15-82
H6)K1)K4)K11)
R20)
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Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Fahrzeughersteller : Seat (E) Schlüssel-Nr. 7593
Typ Motor- Verkaufs- Fahrzeug Bereifung, Auflagen
leistung bezeichnung ABE-Nr. ggf. Auflagen bzw.
in kW bzw. bzw. Hinweise Hinweise
EG-BE
6K Ottomotor: Ibiza G 406 195/50 R15-81 A3)bisA9)A12)
33-110 H5)K1)K4)K6a) B16)G3)V2a)
R41c)
Dieselmotor:
47-66 215/45 R15-82
6K/C Ottomotor: Cordoba G 613 H5)K1)K4)K6a)
44-95 R30h)
Dieselmotor: 205/45 R15-79
47-66 H5)K1)K4)K6a)
6K Ottomotor: Ibiza e9*93/81* R5p)R20d)
110 Cordoba 0001*..
Dieselmotor:
55
1L Ottomotor: Toledo F 763 195/50 R15-81 A3)bisA9)A12)
55-98 H5)K1)K4)K6a) B16)G3)V2a)
e9*95/54* R41c)
Dieselmotor: 0021*..
50-66 215/45 R15-82
H5)K1)K4)K6a)
R30h)
4.2. Auflagen
A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeug-
papieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufge-
führten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorge-
nommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen
(Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Nor-
men DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinaus-
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TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
ragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig.
A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Rad-
befestigungsteile verwendet werden.
A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am
Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht
zulässig ist.
A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgen-
außenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf aus-
reichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten.
B8) Das Sonderrad ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsverstärkungs-bügel
an Achse 1.
B16) Auf ausreichenden Abstand zwischen Sonderrad und Bremsanlage (mind. 3 mm) ist zu
achten.
F20) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 7 mm
zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
G3) Bereifungen, bei denen eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers/Wegstrecken-
zählers erforderlich ist, sind in der folgenden Tabelle mit einem Kreuz bezeichnet:
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Telefax: +49(0)221 830-1101 410057vw.doc
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Umrüst- Serienbereifung
bereifung
155R13 165R13 175/65R14
175/70R13 185/70R13 185/55R15
185/60R14 185/65R14
185/55R15 - - -
195/60R15 X X X
195/55R15 X - X
195/50R15 - - -
205/55R15 X X X
205/50R15 X - -
215/50R15 X - X
215/45R15 - - -
Umrüst- Serienbereifung
bereifung
175/70R14 195/65R14 195/60R14 195/55R15 205/50R15
205/55R15 165/70R14
200/60R365
185/55R15 - X - - -
195/60R15 X - X X X
195/55R15 - - - - X
195/50R15 X X - - -
205/55R15 - - X X X
205/50R15 X - - - -
215/50R15 - - X - X
215/45R15 X X - - -
H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau
geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau
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Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen.
K9a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten.
K10) Gegebenenfalls ist an Achse 1 die Spritzwand nachzuarbeiten.
K11) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Innenkotflügel im hinteren Bereich aufzuweiten und die Radläufe nachzuarbeiten.
K21) In den hinteren Radhäusern sind die Ausbuchtungen für den Klappmechanismus der
Rücksitzbank nachzuarbeiten.
K29) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 ist das
Radhaus oben über dem Rad ggf. aufzuweiten.
K33) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind in den
Innenkotflügeln die Kunststoffabdeckungen und die Halterung zu ändern. Der Spritz-
schutz im Bereich des Ansaugweges des Luftfilters im Radhaus muß erhalten bleiben.
K37) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit ist die Heckschürze nachzuarbeiten.
R1a) Der Reifen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
205/50 R15 (ausgenommen M+S-Größen).
R3) Der Reifen ist nur zulässig, wenn der serienmäßige Load Index nicht größer ist.
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Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
R5p) Die Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit einer Motorleistung von
95 kW.
R16) Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße Abrollumfang
Achse 1 205/55 R15 1850 mm
Achse 2 225/50 R15 1850 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur
gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug
montiert werden.
R20) Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig:
Dunlop D40 oder Dunlop SP 8000.
R20d)Es ist nur folgendes Reifenfabrikat zulässig:
Dunlop D40 oder Dunlop SP 2000.
R30h)Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig:
Bridgestone S-01, Dunlop D40 oder SP 2000
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist deren Eignung durch Fahrversuche
nachzuweisen. Die Verwendbarkeit des zusätzlich positiv begutachteten Reifen-
fabrikates ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraft-
fahrzeugverkehr auf der Anbaubestätigung zu bescheinigen.
R41c)Über die Montierbarkeit dieser Bereifungen auf einer 7 ½Jx15H2-Felge ist eine
Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen. Folgende Nachweise liegen vor:
195/50R15
Bridgestone RE71, Continental Sport Contact, Dunlop D40, Fulda Y2000, Goodrich
comp t/a/euro radial t/a, Goodyear Eagle NCT/VR/ZR, Pirelli P600, Uniroyal Rallye
340/440.
195/55R15 und 195/60R15
Continental Sport Contact
V2a) Das Rad ist nur an Fahrzeugausführungen mit 4-Loch-Befestigung zulässig.
4.3. Hinweise
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine Toleranz von
9 km/h zu addieren.
Bei einem Radsturz größer 2° bis zu 4° sind Tragfähigkeitsreduzierungen gemäß ETRTO
oder den Angaben des Reifenherstellers vorzunehmen. Diese Tragfähigkeitsreduzierungen
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Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Typ : Radtyp 1.4524.24
Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
können ganz oder teilweise durch Luftdruckerhöhung ausgeglichen werden. Dazu ist eine
Freigabe des Reifenherstellers erforderlich. Ohne diese kann auf die Empfehlung der ETRTO
zurückgegriffen werden, nach der bei 2° Sturz 100% und bei 4° Sturz 90% der Tragfähigkeit
ausgenutzt werden dürfen. Dazwischen wird linear interpoliert.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche
Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert
werden. Bei Kombinationen unterschiedlicher Reifengrößen dürfen nur gleiche Reifentypen
(siehe oben) verwendet werden.
Bei Reifen mit der auslaufenden Geschwindigkeitsbezeichnung "VR" beträgt bei Ge-
schwindigkeiten bis zu 210 km/h die höchste Reifentragfähigkeit 100% der in den Tabellen
der Reifenhersteller angegebenen Tragfähigkeitswerte. Für Geschwindigkeiten über 210
km/h ist über die zulässige Tragfähigkeit, den Sturzwinkel, den Reifenfülldruck und die
zulässige Radgröße der verwendeten Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers vor-
zulegen.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "V" dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei
240 km/h bis zu 91 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden.
Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "W" dürfen bei 240 km/h bis zu 100 % und bei
270 km/h bis zu 85 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden.
Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "Y" dürfen bei 270 km/h bis zu 100 % und bei
300 km/h bis zu 85 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden.
Dazwischen wird linear interpoliert.
Bei Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "ZR", die keine Betriebskennung aufweisen,
werden die tatsächlichen Geschwindigkeitsfähigkeiten, die Tragfähigkeiten sowie die je-
weiligen Luftdrücke zwischen den Fahrzeug- und Reifenherstellern vereinbart.
Für Geschwindigkeiten über 270 km/h (einschließlich Toleranz) ist über die zulässige Trag-
fähigkeit, den Sturzwinkel, den Reifenfülldruck und die zulässige Radgröße der verwendeten
Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen.
5. Prüfungen und Prüfergebnisse
5.1. Prüfgrundlage
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Verände-
rungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit"
(Stand 02/90).
5.2. Prüfungen und deren Ergebnisse
Das unter Punkt 3. beschriebene Rad wurde hinsichtlich der Festigkeit und des Anbaus
entsprechend den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und
Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft. Das Rad erfüllt die Anforderungen der Prüfgrundlage.
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Das Versuchsfahrzeug wurde u. a. einer eingehenden Fahrerprobung in teil- und vollbela-
denem Zustand unterzogen, bei der die Freigängigkeit der Räder, das Fahrverhalten, das
Bremsverhalten, das Lenkverhalten und das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten geprüft
wurde.
Ergebnis: Unter verkehrsüblichen Betriebsbedingungen wurden keine negativen Auswir-
kungen auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festgestellt.
Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigkeit der
quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1. gelisteten
Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr
BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht.
5.3. Gültigkeit der Prüfergebnisse
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3. beschriebenen Prüf-
gegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4. angegebenen Verwendungs-
bereiches.
6. Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder
Prüfingenieur zur Durchführung der Begutachtung
s. Auflagen und Hinweise
7. Angaben zum Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein
Ziff. 33 (z.B.) : ZIFF. 20 BIS 23:AUCH GENEHM.VUH 195/50R15-
82V A.LM-RAD 7½Jx15H2 ET25 KENNZ. ACT
1.4524.24*
8. Anlagen
0 Angaben zum Nachtrag : 1 Seite
V Vordruck gemäß Verkehrsblatt
1994, Heft 3, Seite 148 : 1 Seite
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9. Schlußbescheinigung
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei
Beachtung der genannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Prüflaboratorium ist für das o.g. Prüfverfahren akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des
Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-
96.
Der Inhaber des Teilegutachtens (Antragsteller) unterhält ein Qualitätssicherungssystem
entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unter der Zert.-Nr. KBA-ZQ-A 00010-95.
Dieses Teilegutachten umfaßt die Seiten 0 sowie 1 bis 15 - einschließlich aller unter Punkt 8.
aufgelisteten Anlagen - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht
auszugsweise vervielfältigt werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn
die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen.
Die Angaben des Teilegutachtens Nr. 662R1220-01 vom 19.06.1997 sind in diesem Teilegutachten
enthalten.
21.04.1998
or/pc
Dipl.-Ing. Dietmar Orth
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Anlage 0
Angaben zum Nachtrag
Es wird berichtigt : --
Es wird geändert : --
Es wird hinzugefügt : weiter Fahrzeuge (VW Golf Cabrio Mod. 99)
Es entfällt : --
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Anlage V
Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/dasTeilegutachten gemäß § 19
Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Rad-/Reifenkombinationen Radtyp 1.4524.24
des Herstellers/Importeurs Auto-Cycle-Trading GmbH
liegt eine Betriebserlaubnis nach §22 StVZO, Bauartgenehmigung nach § 22 a StVZO/Genehmigung
im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21
StVZO *) mit Erlaubnis-/Genehmigungs-Nr.:
_____________________________________________
liegt ein Teilegutachten/Prüfbericht *) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des/der Techn. Dienstes/Techn.Prüfstelle/aaS *)
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Prüflaboratorium akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des KBA
mit Gutachten/Bericht-Nr.: 662R1220-02 Datum: 21.04.98 bzw.
Kennzeichnung:_____________________________________________________ vor.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fz-Typ:
Fahrzeughersteller: ____________________ Fahrzeug-Ident.-Nr.: _________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)
_________________________________________________________ wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen (siehe auch Rückseite): ____________________________________
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich *) erforderlich/nicht vorgeschrieben aber möglich *)
Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: ____________________ Unterschrift u. Name
Ort u. Datum d. Abnahme: _____________________________ des Prüf-Ing./aaSoP.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Daten für Fahrzeugbrief
1 Fahrzeug- und -- -- 33 Bemerkungen: ZIFF. 20 BIS 23:AUCH GENEHM.
Aufbauart -- --
5 Antriebsart -- -- 6 Höchstgeschw. --
km/h
7 Leistung/kW bei min-1 -- 8 Hubraum cm3 --
9 Nutz-/Aufliegelast kg -- 10 Rauminhalt --
d. Tanks m3
11 Steh-/Liegeplätze -- 12 Sitzplätze einschl. --
Führerpl. u. Nots.
13 Maße über Länge -- Breite -- Höhe --
alles mm
14 Leergewicht kg -- 15 Zul Gesamt- --
gewicht kg
16 Zul. Achslast kg vorn -- mitten -- hinten --
17 Räder u.o. Gleisketten -- 18 Zahl d.Achsen -- 19 davon ange- --
triebene Achsen
20 Größen- vorn --
21 bezeichn. mitten/hinten --
22 der vorn --
23 Bereifung mitten/hinten --
Überdr.a.Bremsanschl. -- 24 Einleitungs- 25 Zweileitungs-
bremse -- bar bremse -- bar
26 Anhängekupplung -- 27 Anhängerkuppl. --
DIN 740 -Form u. Größe Prüfz. ~~~
28 Anhängelast kg bei -- 29 bei Anhänger --
Anhänger m. Bremse ohne Bremse
30 Standgeräusch dB (A) -- 31 Fahr- --
geräusch dB (A)
Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte ___ Fz-Schein *) unter Ziffer _____ u. Ziffer 33, Zeile _______
beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden.
*)Nichtzutreffendes streichen
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TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH • 51101 Köln
Ronal Aluminium Technik GmbH Ihre Nachricht vom : R391/98
Herr Thomes Name : Dietmar Orth
Landkommisärstr. 18 Telefon : +49 (0)221 / 806-1750
76801 Landau Mörlheim e-mail : 106111,15@CompuServe.com
Köln : 17.02.99
Teilegutachten
Sehr geehrter Herr Thomes,
als Anlage erhalten Sie unser Teilegutachten in einfacher Ausfertigung.
Teilegutachten Nr. : 662R1220-02
Typ : 1.4524.24
Erstelldatum : 21.04.1998
Das Teilegutachten bleibt solange gültig, bis sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern
oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen. Wir
erlauben uns den Hinweis, daß eine auszugsweise Veröffentlichung des Teilegutachtens nur mit
unserer Zustimmung erfolgen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schulz Dietmar Orth
Anlage
410057vw.doc
Institut für Verkehrssicherheit TÜV Rheinland Geschäftsführung: Amtsgericht Köln
Typprüfstelle Kraftfahrt GmbH Falk K. Börsch HRB 27124
Fahrzeuge/Fahrzeugteile Telefon:+49 (0)221/806-1971 Telefon: +49 (0)221/806-2736 Hans-Peter Brumm
Am Grauen Stein Telefax:+49 (0)221/830-1101 Telefax: +49 (0)221/806-1373 Prof. Dr. Klaus Rompe
51105 Köln (Poll) Franz van Roßum