Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000929-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 1.4524 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 1.4524 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 1.4524.24 Radgröße: 7½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 525 kg bei Reifenabrollumfang: 1876 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 155, 17, 17CK, 19E, 35I, 53, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm 53B M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000929-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 1.4524 Typ: 19E ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 82 Golf, Jetta 195/50R15 A01) bis A10) M00)K60) K11)K2W) 95 bis 118 Golf, Jetta(16-V), Golf G60 205/50R15 K60) D186/2 840/740 4/100/57,1 Typ: 17 ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 81 Golf, Jetta 195/50R15 A01) bis A10) M00) K79)K88)K89) 4/100/57,1 Typ: 17CK ABE / EG-Genehmigung: A123 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 Golf, Jetta 195/50R15 A01) bis A10) (Diesel) M00) K79)K88)K89) 4/100/57,1 Typ: 155 ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 82 Golf-Cabriolet 195/50R15 A01) bis A10) M00) K79)K88)K89) 4/100/57,1 Typ: 53 ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 81 Scirocco 195/50R15 A01) bis A10) M00) K79)K88)K89) 4/100/57,1 RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000929-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 1.4524 Typ: 53B ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 102 Scirocco 195/50R15 A01) bis A10) M00) K79)K88)K89) 4/100/57,1 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Passat, 195/55R15 A01) bis A10) Passat Variant M00) K77)K12) 205/50R15 E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000929-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 1.4524 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da die Radhauskanten entfernt werden müssen. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen, - die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten. K77) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten bis in den Bereich der seitlichen Stoßschutzleiste komplett umzulegen. Der Innenkotflügel ist im oberen Bereich ausgehend von der Radhausausschnittkante in einer Breite von ca. 25 mm nach innen auszuschneiden. Die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich des Stoßfängers ist um ca. 40 mm nach unten zu versetzen. RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000929-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 1.4524 K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - An Achse 1 und 2 sind die Radhausausschnittkanten vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. - An Achse 2 muss das innere Radhaus durch Dengeln an das äußere Karosserieblech angelegt werden und im Bereich des vorstehenden Radlaufs um ca. 10 mm aufgeweitet werden, - Bei der Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, dass die Befestigung an den Radhausausschnittkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile müssen über den gesamten Bereich der Radhäuser geklebt werden. K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren. K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 1.4524 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.01.2018 RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx