Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 1.4524
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 1.4524
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 1.4524.24
Radgröße: 7½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 525 kg
bei Reifenabrollumfang: 1876 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
155, 17, 17CK, 19E, 35I, 53, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm
53B M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 1.4524
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 195/50R15 A01) bis A10)
M00)K60) K11)K2W)
95 bis 118 Golf, Jetta(16-V),
Golf G60 205/50R15
K60)
D186/2 840/740 4/100/57,1
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Golf, Jetta 195/50R15 A01) bis A10)
M00) K79)K88)K89)
4/100/57,1
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta 195/50R15 A01) bis A10)
(Diesel) M00) K79)K88)K89)
4/100/57,1
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf-Cabriolet 195/50R15 A01) bis A10)
M00) K79)K88)K89)
4/100/57,1
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Scirocco 195/50R15 A01) bis A10)
M00) K79)K88)K89)
4/100/57,1
RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 1.4524
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 102 Scirocco 195/50R15 A01) bis A10)
M00) K79)K88)K89)
4/100/57,1
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 100 Passat, 195/55R15 A01) bis A10)
Passat Variant M00) K77)K12)
205/50R15
E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 1.4524
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die
Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der
verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig
auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da
die Radhauskanten entfernt werden müssen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen,
- die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten.
K77) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten bis in den Bereich der seitlichen Stoßschutzleiste komplett
umzulegen. Der Innenkotflügel ist im oberen Bereich ausgehend von der
Radhausausschnittkante in einer Breite von ca. 25 mm nach innen auszuschneiden. Die
Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich des Stoßfängers ist um ca. 40 mm
nach unten zu versetzen.
RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 1.4524
K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
- An Achse 1 und 2 sind die Radhausausschnittkanten vollständig umzulegen bzw.
abzuschleifen.
- An Achse 2 muss das innere Radhaus durch Dengeln an das äußere Karosserieblech
angelegt werden und im Bereich des vorstehenden Radlaufs um ca. 10 mm
aufgeweitet werden,
- Bei der Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, dass die
Befestigung an den Radhausausschnittkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile
müssen über den gesamten Bereich der Radhäuser geklebt werden.
K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des
Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen
sind entsprechend zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 1.4524 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.01.2018
RA-000929-A0-104-01a~VW-4-100-57-ET25_1.4524.docx