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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  1.4524


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     1.4524
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            1.4524.24
Radgröße:                                                 7½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                    57,06 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           525 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1876 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
155, 17, 17CK, 19E, 35I, 53,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZPS5X3056 110 Nm
53B                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51588 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  1.4524


Typ:                             19E
ABE / EG-Genehmigung:            D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 82    Golf, Jetta                 195/50R15                         A01) bis A10)
                                          M00)K60)                          K11)K2W)
 95 bis 118   Golf, Jetta(16-V),
              Golf G60                    205/50R15
                                          K60)

D186/2          840/740                                                     4/100/57,1



Typ:                         17
ABE / EG-Genehmigung:        9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 81    Golf, Jetta             195/50R15                             A01) bis A10)
                                      M00)                                  K79)K88)K89)

                                                                            4/100/57,1



Typ:                         17CK
ABE / EG-Genehmigung:        A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37           Golf, Jetta                 195/50R15                         A01) bis A10)
              (Diesel)                    M00)                              K79)K88)K89)

                                                                            4/100/57,1


Typ:                         155
ABE / EG-Genehmigung:        B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 82    Golf-Cabriolet         195/50R15                              A01) bis A10)
                                     M00)                                   K79)K88)K89)

                                                                            4/100/57,1



Typ:                         53
ABE / EG-Genehmigung:        9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 81    Scirocco                195/50R15                             A01) bis A10)
                                      M00)                                  K79)K88)K89)

                                                                            4/100/57,1




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Nr. :                       RA-000929-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  1.4524


Typ:                         53B
ABE / EG-Genehmigung:        C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 102   Scirocco                195/50R15                         A01) bis A10)
                                      M00)                              K79)K88)K89)

                                                                        4/100/57,1



Typ:                         35I
ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                 195/55R15                         A01) bis A10)
              Passat Variant          M00)                              K77)K12)

                                        205/50R15

E657/1/NT14E   950/1020                                                 4/100/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  1.4524


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die
     Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der
     verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig
     auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da
     die Radhauskanten entfernt werden müssen.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
        Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen,
     - die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten.

K77) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die
     Radhausausschnittkanten bis in den Bereich der seitlichen Stoßschutzleiste komplett
     umzulegen. Der Innenkotflügel ist im oberen Bereich ausgehend von der
     Radhausausschnittkante in einer Breite von ca. 25 mm nach innen auszuschneiden. Die
     Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich des Stoßfängers ist um ca. 40 mm
     nach unten zu versetzen.




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  1.4524


K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
     folgende Maßnahmen erforderlich:
     - An Achse 1 und 2 sind die Radhausausschnittkanten vollständig umzulegen bzw.
         abzuschleifen.
     - An Achse 2 muss das innere Radhaus durch Dengeln an das äußere Karosserieblech
         angelegt werden und im Bereich des vorstehenden Radlaufs um ca. 10 mm
         aufgeweitet werden,
     - Bei der Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, dass die
         Befestigung an den Radhausausschnittkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile
         müssen über den gesamten Bereich der Radhäuser geklebt werden.

K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
     bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.

K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des
     Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen
     sind entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 1.4524 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.01.2018




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