Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5714 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5714.23 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 28 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 560 kg bei Reifenabrollumfang: 1975 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment SD, SR Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Dacia Dokker 185/65R15 A02) bis A10) A01)K04)M00) EF0)ER1) 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Dacia Dokker Stepway 185/65R15 A02) bis A10) M00) 195/60R15 205/55R15 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 85 Dacia Lodgy 185/60R15 A02) bis A10) A01)K04)M00) EF0) 185/65R15 A01)K04)M00) 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04) RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, Logan MCV 185/65R15 A02) bis A10) (1.Generation) A01)K03)K04)K31)M00) ER1) 195/55R15 A01)G9A)K01)K02) 195/60R15 A01)K01)K02)K31) 205/55R15 A01)K01)K02)K31)T88) 205/60R15 A01)K01)K02)K20)K31) 215/50R15 A01)K01)K02)T88) 215/55R15 A01)K01)K02)K31) 225/50R15 A01)K01)K02)K28)K31) RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 66 Dacia Logan MCV 185/60R15 A02) bis A10) (2. Generation) A01)K01)M00) 185/65R15 A01)K01)M00) 195/60R15 A01)K01) 205/55R15 A01)K01)K04) 205/60R15 A01)K01)K04) 215/55R15 A01)K01)K04) 225/50R15 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Dacia Logan MCV Stepway 185/60R15 A02) bis A10) (2. Generation) M00) 185/65R15 M00) 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/55R15 A01)K01) 225/50R15 A01)K01)K04) RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Sandero I 185/60R15 A02) bis A10) A01)K03)K04)M00) EF0) 185/65R15 A01)K03)K04)M00) 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04) 215/50R15 A01)K01)K04) 215/55R15 A01)K01)K04) 225/50R15 A01)K01)K04) RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 66 Dacia Sandero II 185/60R15 A02) bis A10) (nicht für Ausführungen A01)K01)K04)M00) EF0) Sandero Stepway) 185/65R15 A01)K01)K04)M00) 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04) 205/60R15 A01)K01)K04) 215/55R15 A01)K01)K04) 225/50R15 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1120 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G9A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/70R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der serienmäßigen Radhauskante zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.07.2017 RA-000767-C0-104-06~DC-4-100-60-ET28_10R5714.docx