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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  10R5704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         10R5704.23
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        28 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
17CK, 17, 19E, 155, 53, 53B,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40308 110 Nm
AA, AAN                          M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                             17CK
ABE / EG-Genehmigung:            A123
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)    zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 37           Golf, Jetta-Diesel        185/55R15                 A01) bis A10)
                                        M00)                      K88)K89)K2V)

                                        195/50R15



Typ:                         17
ABE / EG-Genehmigung:        9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 82    Golf, Jetta             185/55R15                   A01) bis A10)
                                      M00)                        K88)K89)K2V)

                                        195/50R15



Typ:                         155
ABE / EG-Genehmigung:        B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 82    Golf Cabriolet          185/55R15                   A01) bis A10)
                                      M00)                        K88)K89)K2V)

                                        195/50R15



Typ:                           53
ABE / EG-Genehmigung:          9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 37 bis 63    Scirocco                  185/55R15                 A01) bis A10)
                                        M00)                      K88)K89)K2V)
 81           Scirocco GLI, GTI
                                        195/50R15



Typ:                         53B
ABE / EG-Genehmigung:        C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 40 bis 82    Scirocco                185/55R15                   A01) bis A10)
                                      M00)                        K88)K89)K2V)

95 bis 102     Scirocco (16-V)          195/50R15




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         19E
ABE / EG-Genehmigung:        D186; 86/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 33 bis 82    Golf, Jetta              185/55R15                                    A01) bis A10)
                                       M00)K14)                                     K11)K2W)

95 bis 102      Golf, Jetta (16V)          195/50R15
                                           K60)

                                           205/50R15
                                           K60)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                e13*2007/46*1167*..
AAN                               e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55       VW up!                     185/55R15                                A02) bis A10)
                (nicht Cross up!)          A01) K01)K04) M00)                       E92)EF0)

                                           195/50R15
                                           A01) K01)K02)

                                           195/55R15
                                           A01) G4F)K01) K02) K13) K22) K25) K28)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K02) K13) K22) K25) K28)

                                           215/45R15
                                           A01) K01)K02) K28)

                                           215/50R15
                                           A01) G4F)K01) K02) K13) K22) K25) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              VW Cross UP!            185/55R15                         A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04) M00)                EF0)

                                         195/50R15
                                         A01) K01)K04)

                                         195/55R15
                                         A01) K01)K04) K101)

                                         205/50R15
                                         A01) K01)K04) K101)

                                         215/45R15
                                         A01) K01)K04) K101)

                                         225/45R15
                                         A01) K01)K04) K101)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° vor Radmitte,
        umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K2V) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
     gewährleisten, müssen folgende Nacharbei¬ten durchgeführt werden:
     - Achse 1: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen.
     - Achse 2: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. Das
        innere Radhaus muß durch Dengeln an das äußere Karosserieblech angelegt werden.
        Bei Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, daß die
        Befestigung an den Radhausbördelkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile müssen
        im Bereich der Radhäuser geklebt werden.

K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die
     Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der
     verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig
     auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da
     die Radhauskanten entfernt werden müssen.

K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
        Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen,
     - die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten.

K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
     bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.

K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des
     Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen
     sind entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




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