Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5704.23
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
17CK, 17, 19E, 155, 53, 53B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
AA, AAN M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta-Diesel 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
195/50R15
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
195/50R15
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
195/50R15
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 63 Scirocco 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
81 Scirocco GLI, GTI
195/50R15
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
40 bis 82 Scirocco 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
95 bis 102 Scirocco (16-V) 195/50R15
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
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Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; 86/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)
M00)K14) K11)K2W)
95 bis 102 Golf, Jetta (16V) 195/50R15
K60)
205/50R15
K60)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 VW up! 185/55R15 A02) bis A10)
(nicht Cross up!) A01) K01)K04) M00) E92)EF0)
195/50R15
A01) K01)K02)
195/55R15
A01) G4F)K01) K02) K13) K22) K25) K28)
205/50R15
A01) K01)K02) K13) K22) K25) K28)
215/45R15
A01) K01)K02) K28)
215/50R15
A01) G4F)K01) K02) K13) K22) K25) K28)
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
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Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 VW Cross UP! 185/55R15 A02) bis A10)
A01) K03)K04) M00) EF0)
195/50R15
A01) K01)K04)
195/55R15
A01) K01)K04) K101)
205/50R15
A01) K01)K04) K101)
215/45R15
A01) K01)K04) K101)
225/45R15
A01) K01)K04) K101)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° vor Radmitte,
umzulegen,
- die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K2V) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
gewährleisten, müssen folgende Nacharbei¬ten durchgeführt werden:
- Achse 1: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen.
- Achse 2: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. Das
innere Radhaus muß durch Dengeln an das äußere Karosserieblech angelegt werden.
Bei Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, daß die
Befestigung an den Radhausbördelkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile müssen
im Bereich der Radhäuser geklebt werden.
K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die
Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der
verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig
auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da
die Radhauskanten entfernt werden müssen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen,
- die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten.
K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des
Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen
sind entsprechend zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015
RA-000717-B0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704.docx