Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5704.23 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 28 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 530 kg bei Reifenabrollumfang: 1935 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 17CK, 17, 19E, 155, 53, 53B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm AA, AAN M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: 17CK ABE / EG-Genehmigung: A123 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 Golf, Jetta-Diesel 185/55R15 A01) bis A10) M00) K88)K89)K2V) 195/50R15 Typ: 17 ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10) M00) K88)K89)K2V) 195/50R15 Typ: 155 ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 82 Golf Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10) M00) K88)K89)K2V) 195/50R15 Typ: 53 ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 63 Scirocco 185/55R15 A01) bis A10) M00) K88)K89)K2V) 81 Scirocco GLI, GTI 195/50R15 Typ: 53B ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 40 bis 82 Scirocco 185/55R15 A01) bis A10) M00) K88)K89)K2V) 95 bis 102 Scirocco (16-V) 195/50R15 RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: 19E ABE / EG-Genehmigung: D186; 86/1; D186/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10) M00)K14) K11)K2W) 95 bis 102 Golf, Jetta (16V) 195/50R15 K60) 205/50R15 K60) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 VW up! 185/55R15 A02) bis A10) (nicht Cross up!) A01)K01)K04)M00) E92) 195/50R15 A01)K01)K02) 195/55R15 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) 205/50R15 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) 215/45R15 A01)K01)K02)K28) 215/50R15 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 VW Cross up! 185/55R15 A02) bis A10) A01)K03)K04)M00) EF0) 195/50R15 A01)K01)K04) 195/55R15 A01)K01)K04)K101) 205/50R15 A01)K01)K04)K101) 215/45R15 A01)K01)K04)K101) 225/45R15 A01)K01)K04)K101) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 VW e-up! 185/55R15 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 195/50R15 A01)K01)K02) 195/55R15 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) 205/50R15 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) 215/45R15 A01)K01)K02)K28) 215/50R15 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 VW up! GTI 185/55R15 M+S A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 195/50R15 M+S A01)K01)K02) 195/55R15 M+S A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) 205/50R15 M+S A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) 215/45R15 M+S A01)K01)K02)K28) 215/50R15 M+S A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° vor Radmitte, umzulegen, - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K2V) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu gewährleisten, müssen folgende Nacharbei¬ten durchgeführt werden: - Achse 1: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. - Achse 2: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. Das innere Radhaus muß durch Dengeln an das äußere Karosserieblech angelegt werden. Bei Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, daß die Befestigung an den Radhausbördelkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile müssen im Bereich der Radhäuser geklebt werden. K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da die Radhauskanten entfernt werden müssen. RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen, - die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten. K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren. K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.05.2019 RA-000717-E0-104-06b~VW-4-100-57-ET28_10R5704