Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9h Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5714 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5714.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 560 kg bei Reifenabrollumfang: 1975 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment P, P*****, PG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000767-E0-104-09h~CI-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9h Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e11*2001/116*0238*.. PG e11*2007/46*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 50 Citroen C1 195/45R15 A02) bis A10) (1. Generation; 3-Türer; nur A01)K04)K95) E61) zulässig an Fahrzeugen mit EG Nummer bis e11*2001/116*0238*10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e11*2001/116*0238*.. P e6*2007/46*0349*.. P***** e6*2007/46*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 60 Citroen C1 205/45R15 A02) bis A10) (2. Generation, 3- u. 5-türig; A01)K01)K04)K28) nur zulässig an Fahrzeugen mit EG Nummer ab e11*2001/116*0238*11, e6*2007/46*0349*00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000767-E0-104-09h~CI-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9h Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E61) Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen . K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000767-E0-104-09h~CI-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9h Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte Radhauskante umzulegen, - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf einer Länge von ca. ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen. - der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und neu zu befestigen. Die Anlage Nr. 9h mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.09.2020 RA-000767-E0-104-09h~CI-4-100-54-ET37_10R5714.docx