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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5704
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                            10R5704.03
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A1, A101, G2, G200, G3           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40333 100 Nm
                                 M12x1,5


Typ:                          A101
ABE / EG-Genehmigung:         F281
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Daihatsu Applause       185/55R15                            A01) bis A10)
                                      M00)                                 K15)K20)

F281/NT03E      765/820                                                    4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                          G200
ABE / EG-Genehmigung:         G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 77    Daihatsu Charade           185/55R15                         A01) bis A10)
              (Schrägheck)               M00)                              K32)

                                         195/45R15
 55 bis 66         Daihatsu Charade      185/55R15                         A01) bis A10)
                   (Stufenheck)          M00)                              K32)

                                         195/45R15
G464/NT05E         770/800                                                 4/100/56



Typ:                          G2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 62    Charade ww. Valera        185/55R15                          A01) bis A10)
              (Schrägheck)              M00)                               K32)

                                         195/45R15
 66                Charade ww. Valera    185/55R15                         A01) bis A10)
                   (Stufenheck)          M00)                              K32)

                                         195/45R15
e6*95/54*0034*01   770/800                                                 4/100/56



Typ:                         G3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 67       Gran Move                185/55R15                           A01) bis A10)
                                       M00)                                K16)K17)

e6*95/54*0032*02   850/850                                                 4/100/56



Typ:                          A1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Daihatsu Applause         185/55R15                          A01) bis A10)
                                        M00)                               K15)K20)

e6*95/54*0046*01   780/840                                                 4/100/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
         abzutrennen (Stoßfänger verkleben) bzw. vollständig nach oben zu biegen.
     - Die in das Radhaus weisende obere Kante des hinteren Stoßfängers ist auf einer
         Länge von 70 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
     - Der Innenkotflügel ist im äußeren Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Fläche von
         100 mm (Länge) x 30 mm (Breite) nach außen zu formen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




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