Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5704.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 530 kg bei Reifenabrollumfang: 1935 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FA,FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000717-E0-104-11c~KI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: G485; e13*95/54*0021*.., e13*96/27*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 82 Kia Sephia 185/55R15 A01) bis A10) (4-türig Stufenheck, K43)M00) B23) 4-türig Schrägheck) 195/50R15 K44) e13*96/27*0021*03E 860/860 4/100/56 Typ: FB ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 84 Kia Shuma 195/50R15 A02) bis A10) (4-türig Schrägheck) 195/55R15 205/50R15 e4*98/14*0024*11 870/900 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000717-E0-104-11c~KI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B23) Das Handbremsseil ist so zu befestigen, dass ein ausreichender Abstand zum Felgenhorn (mind. 5 mm) vorhanden ist. Dazu ist die Halteklammer zu richten. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen. - Die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger auf ca. 150 mm Länge nach vorn auf eine Restbreite von ca. 20 mm zu kürzen oder nach oben zu formen. K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger bis zur Oberkante der Seitenschutzleiste auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen oder nach oben zu formen. - Die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen. - Die Radlaufkante des hinteren Stoßfängers ist im Bereich ab Oberkante ca. 100 mm nach unten entsprechend auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. - Der Schmutzfänger ist entsprechend der gekürzten Stoßfängerkante zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000717-E0-104-11c~KI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013 RA-000717-E0-104-11c~KI-4-100-56-ET37_10R5704