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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  10R5704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         10R5704.03
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40345 110 Nm
DE1, DEE, DJ1, DW, EC, NA,       M12x1,5
NB, NBD




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    2 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         BG
ABE / EG-Genehmigung:        F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 94    Mazda 323,                 185/55R15                         A01) bis A10)
              Mazda 323 F                M00)                              K14)K46)

                                         195/50R15
                                         K03)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)

                                         215/45R15
                                         K03)K04)
F276/Nt04E          860/820                                                4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               185/55R15                           A01) bis A10)
                                       M00)                                K04)

                                         195/50R15
                                         K16)

                                         205/50R15
                                         K03)K16)

                                         215/45R15
                                         K03)K16)
e2*93/81*0163*00E   620/645                                                4/100/54,1



Typ:                         BG8
ABE / EG-Genehmigung:        F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 120   Mazda 323 4WD              185/55R15                         A01) bis A10)
                                         M00)                              K14)K46)

                                         195/50R15
                                         K03)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)

                                         215/45R15
                                         K03)K04)
F545/NT03E          920/870                                                4/100/54,1




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    3 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 98    Mazda MX-3                195/55R15                         A01) bis A10)
                                                                          K30)
                                        205/50R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
F946/NT03E          895/710                                               4/100/54,1



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79           Mazda MX-3               195/55R15                          A01) bis A10)
                                                                          K16)
                                        205/50R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
 95                 Mazda MX-3          205/55R15

                                        215/50R15
e2*96/79*0027*00E   895/710                                               4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323 C,            185/55R15                         A01) bis A10)
              Mazda 323 S,            M00)                              K16)
              Mazda 323 P
                                      195/50R15

                                        195/55R15

                                        205/45R15
                                        T81)

                                        205/50R15
                                        K01)K02)

                                        215/45R15
                                        K01)K02)
65 bis 84            Mazda 323 F        185/55R15                       A02) bis A10)
                                        M00)

                                        195/50R15

                                        195/55R15

                                        205/45R15
                                        T81)

                                        205/50R15
                                        A01)K01)K02)K16)

                                        215/45R15
                                        A01)K01)K02)K16)
e13*96/27*0023*04E   945/820                                            4/100/54,0



Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/50R15                        A02) bis A10)E04)

                                        195/55R15

                                        205/50R15

                                        215/45R15
e11*98/14*0083*05E   645/665                                            4/100/54,0




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    5 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         NBD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/50R15                         A02) bis A10)

                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         215/45R15
e1*98/14*0192*01E    645/665                                             4/100/54,1



Typ:                         DW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 55    Mazda Demio              195/45R15                         A02) bis A10)


e11*97/27*0093*02E   780/755                                             4/100/54,0



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                195/50R15                         A01) bis A10)
                                       T82)                              K15)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         K26)
e11*98/14*0094*07E   960/890                                             4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 74    Mazda 323                195/50R15                         A01) bis A10)
                                       T82)                              K15)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         K26)
e11*98/14*0181*00E   960/865                                             4/100/54,0




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                             e13*2001/116*0254*..
DE1                            e13*2001/116*0255*..
DEE                            e13*2007/46*1070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76       Mazda 2, Mazda 2 LPG    185/55R15                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)M00)

                                         195/50R15
                                         A01)K03)

                                         205/45R15
                                         A01)K03)

                                         205/50R15
                                         A01)K01)K04)K54)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Mazda 2                 185/60R15                         A02) bis A10)
                                        A93a)M00)                         EF0)

                                         185/65R15
                                         M00)

                                         195/60R15
                                         A01)K03)

                                         205/55R15
                                         A01)K01)




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    7 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NBD                            e1*98/14*0192*..
NB                             e11*96/79*0083*.., E11*98/14*0083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda MX-5               195/50R15                         A02) bis A10)
                                         A01)K04)                          EF0)

                                          195/55R15
                                          A01)K04)

                                          205/50R15
                                          A01)K03)K04)

                                          215/45R15
                                          A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K30) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.

K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
     der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.
     - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2019




RA-000717-E0-104-10c~MA-4-100-54-ET37_10R5704