Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5714
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5714.03
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 560 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (J) bzw. Netherlands Car B.V
(NL)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0, A00 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
M12x1,5
RA-000767-B0-104-10d~MI-4-100-56-ET37_10R5714.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 Mitsubishi Colt, 185/55R15 A01) bis A10)
Mitsubishi Colt 16V M00) K03)K04)K15)K21)
S02)
50 bis 103 Mitsubishi Lancer 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K15)K21)S02)
G005/NT07 830/830 4/100/56,1
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 Mitsubishi Lancer, 185/55R15 A02) bis A10)
Station Wagon M00) S02)
(außer Ausführungen mit
Allradantrieb)
e1*96/79*0061*01E 830/925(1025) 4/100/56,1
Typ: CA0W
ABE / EG-Genehmigung: G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Lancer 185/55R15 A02) bis A10)
Station Wagon M00) S02)
(außer Ausführungen mit
Allradantrieb) 195/50R15
G230/NT05E 830/900 4/100/56,1
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Carisma 195/50R15 A01) bis A10)
K15)K18)K20)S02)
195/55R15
205/50R15
e4*93/81*0005*06E 900/870 4/100/56,0
Typ: CJ0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 76 Mitsubishi Colt, 185/55R15 A02)bis A10)
Mitsubishi Lancer M00) S02)
195/50R15
A01) K15)
e1*93/81*0031*05E 820/720 (790) 4/100/56,0
RA-000767-B0-104-10d~MI-4-100-56-ET37_10R5714.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A00 e1*2007/46*0951*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 59 Mitsubishi Space Star 195/45R15 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K16)K51)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000767-B0-104-10d~MI-4-100-56-ET37_10R5714.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die
Befestigungsschraube zu entfernen,
- der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000767-B0-104-10d~MI-4-100-56-ET37_10R5714.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49539
Nr. : RA-000767-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5714
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2014
RA-000767-B0-104-10d~MI-4-100-56-ET37_10R5714.docx